Schlichtung bei Flugärger: der Weg zum Geld in vier Stufen

Die meisten Ansprüche lassen sich ohne Anwalt und ohne Kosten durchsetzen. Entscheidend ist die Reihenfolge.

Was ist passiert?
Annullierung, Ersatzflug, Kanada: weitere Angaben
Ersatzflug angenommen?
Größe der kanadischen Airline (APPR)

Ihre Entschädigung · BER · Berlin → AYT · Antalya

400 €

pro Person, ohne Abzug · geschuldet

  • Verordnung (EG) 261/2004400 € · geschuldet

    Mindestens drei Stunden später am Endziel: volle Ausgleichszahlung (EuGH, Sturgeon).

Großkreisentfernung
2.186 km
Entfernungsstufe
1 500 bis 3 500 km
Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
31. Dezember 2029

So wird gerechnet

Anspruchsschreiben an die Airline erstellen

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Wer eine Ausgleichszahlung durchsetzen will, fordert zuerst schriftlich bei der Airline, die den Flug durchgeführt hat, mit Buchungsnummer, Flugdaten, Betrag und Bankverbindung. Lehnt die Airline ab oder reagiert sie innerhalb von zwei Monaten weder mit Zusage noch mit Ablehnung, können Sie nach § 57b des Luftverkehrsgesetzes eine Schlichtung beantragen. Zuständig ist die söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, wenn die Airline dort Mitglied ist, sonst die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Das Verfahren ist für Fluggäste grundsätzlich kostenlos, erfasst Ansprüche bis 5 000 € und hemmt die Verjährung. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt Beschwerden entgegen und kann Bußgelder verhängen, treibt aber kein Geld für Sie ein. Bleibt die Schlichtung erfolglos, bleibt der Weg zum Amtsgericht, wahlweise am Abflug- oder am Ankunftsort, ohne Anwaltszwang. Bei grenzüberschreitenden Fällen steht das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5 000 € offen. Eine Gesellschaft, die das für Sie übernimmt, behält dagegen einen Anteil der Zahlung.

Stufe 1: die Forderung an die Airline

Der Rechner oben ist auf Berlin nach Antalya eingestellt, 2.186 km, vier Stunden und zwanzig Minuten Verspätung wegen eines technischen Defekts: 400 € pro Person. Daraus erstellt er ein Schreiben in Ihrem Browser, mit Verweis auf Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Flugdaten, Betrag und Frist. Schicken Sie es an die Airline, die den Flug durchgeführt hat, per E-Mail, Kontaktformular oder Einschreiben, und bewahren Sie den Nachweis auf. Viele Airlines verlangen ein eigenes Online-Formular; nutzen Sie es und hängen Sie das Schreiben an.

Durchsetzung einer Ausgleichszahlung in Deutschland
StufeWannKosten für SieErgebnis
1. Forderung an die Airlinesofort nach dem FlugkeineZahlung oder Ablehnung
2. Schlichtung (söp oder Bundesamt für Justiz)nach Ablehnung oder 2 Monaten ohne Antwortin der Regel keineVorschlag, verbindlich bei Zustimmung
Parallel: Beschwerde beim LBAjederzeitkeineAufsicht, Bußgeld, keine Zahlung an Sie
3. Mahnbescheid oder Klagewenn die Schlichtung scheitertGerichtskosten, bei Erfolg erstattetvollstreckbarer Titel

Welchen Betrag Sie fordern

EU261 heute (1 500 bis 3 500 km)

400 €

UK261350 £
Langstrecke, 3 bis 4 Std. zu spät–
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Stufe 2: die Schlichtung

Die Schlichtung ist in § 57 bis § 57b LuftVG und der Luftverkehrsschlichtungsverordnung geregelt. Erfasst sind Zahlungsansprüche bis 5 000 € aus Nichtbeförderung, Verspätung, Annullierung, Herabstufung und Gepäck. Ausgeschlossen ist sie, wenn die Sache schon vor Gericht liegt, wenn eine andere Schlichtungsstelle befasst war oder der Betrag 10 € nicht übersteigt. Ist die Airline Mitglied der söp, wenden Sie sich dorthin; sonst an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (§ 57a LuftVG). Den Antrag stellen Sie online oder schriftlich mit Ihrer Forderung und der Antwort der Airline. Ab Eingang ist die Verjährung gehemmt (Fristen).

Parallel: das Luftfahrt-Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt ist die nationale Durchsetzungsstelle nach Art. 16 der Verordnung. Eine Beschwerde dort lohnt, wenn eine Airline systematisch Rechte verweigert. Für Ihre Zahlung bringt sie aber nichts: Das Amt prüft Verstöße und kann Bußgelder verhängen, es entscheidet keine Einzelfälle zwischen Ihnen und der Airline.

Stufe 3: das Gericht

Zuständig ist das Amtsgericht am Abflug- oder am Ankunftsort; der Europäische Gerichtshof hat dieses Wahlrecht 2009 im Urteil Rehder (C-204/08) bestätigt. Für Abflüge in Frankfurt ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig, für München das Amtsgericht Erding (Flughafen Frankfurt, Flughafen München). Einen Anwalt brauchen Sie dort nicht. Statt der Klage können Sie mit einem Mahnbescheid beginnen; widerspricht die Airline, kann das Verfahren auf Antrag vor dem Gericht weitergeführt werden. Bei Flügen mit Bezug zu einem anderen EU-Staat steht außerdem das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5 000 € offen, schriftlich und mit Standardformularen.

Häufige Fragen

Wie lange sollte ich der Airline Zeit geben?

Setzen Sie in Ihrem Schreiben eine Frist von zwei bis vier Wochen, das ist üblich und angemessen. Für die Schlichtung kommt es aber auf das Gesetz an: Sie ist möglich, sobald die Airline abgelehnt hat oder seit Ihrer Forderung zwei Monate vergangen sind, ohne dass sie zugestimmt oder abgelehnt hat. Ab Oktober 2027 muss die Airline zudem binnen 30 Tagen antworten.

Was kostet mich die Schlichtung?

In der Regel nichts. Nach § 57 LuftVG darf von Fluggästen ein Entgelt von höchstens 30 € nur verlangt werden, wenn die Geltendmachung missbräuchlich ist. Eine Vorabgebühr ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt und auf 20 € begrenzt. Die Kosten des Verfahrens trägt im Normalfall die Airline. Eigene Auslagen wie Porto oder Kopien bleiben bei Ihnen.

Ist der Schlichtungsvorschlag verbindlich?

Nicht automatisch. Die Schlichtungsstelle schlägt eine Lösung vor; verbindlich wird sie erst, wenn beide Seiten zustimmen. Lehnen Sie den Vorschlag ab, steht Ihnen der Weg zum Gericht weiterhin offen, das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt nach § 57b Abs. 4 LuftVG unberührt. Prüfen Sie vor der Zustimmung, ob der Vorschlag den vollen Betrag nach Art. 7 enthält.

Wann lohnt sich der Gang zum Amtsgericht?

Wenn die Airline auch nach der Schlichtung nicht zahlt oder die Schlichtung ausgeschlossen ist, etwa weil deutsche Gerichte nicht zuständig wären. Vor dem Amtsgericht brauchen Sie keinen Anwalt. Sie können wahlweise am Abflug- oder am Ankunftsort klagen. Wer gewinnt, bekommt die Gerichtskosten erstattet; wer verliert, trägt sie, deshalb lohnt sich ein klarer Fall.

Kann ich mehrere Fluggäste in einem Antrag zusammenfassen?

Jeder Fluggast hat einen eigenen Anspruch, auch Kinder mit eigenem Sitzplatz. Bei der Schlichtung und im Schreiben an die Airline können Sie die Ansprüche einer Buchung gemeinsam geltend machen, sollten aber jeden Namen und jeden Betrag einzeln aufführen. Für Mitreisende ab 18 Jahren ist eine kurze Vollmacht sinnvoll, damit Sie für sie handeln dürfen.

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Unabhängiger Herausgeber von Rechnern zu Fluggastrechten nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr

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