Flugentfernung berechnen: die Zahl, an der der Betrag hängt
Wenige Kilometer entscheiden, ob es 250 oder 400 € gibt. Gerechnet wird nicht mit der geflogenen Route, sondern mit dem Großkreis.
Großkreisentfernung
1.496 km
| EU261 ab 3 Std. | 250 € · bis 1 500 km |
| UK261 ab 3 Std. | 220 £ · bis 1 500 km |
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 allein von der Entfernung ab, und Art. 7 Abs. 4 schreibt vor, wie sie zu messen ist: nach der Methode der Großkreisentfernung, also der kürzesten Linie zwischen Abflug- und Zielflughafen auf der Erdoberfläche. Die tatsächlich geflogene Strecke mit Warteschleifen, Umwegen um Sperrgebiete oder Ausweichrouten zählt nicht. Der Rechner oben verwendet die Koordinaten von 4 008 Flughäfen aus einer gemeinfreien Datenbank und eine Kugel mit 6 371 km Radius. Bis 1 500 km gibt es 250 €, darüber bis 3 500 km 400 €, darüber 600 €. Zwei Besonderheiten: Innerhalb der EU bleibt es auch über 3 500 km bei 400 €, etwa von Frankfurt nach La Réunion; und bei Umsteigeverbindungen mit einer Buchung zählt die Entfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel, nicht die Summe der Abschnitte. Liegt Ihre Strecke wenige Kilometer an einer Grenze, kann eine andere Berechnungsmethode der Airline zu einem anderen Ergebnis führen; dann lohnt das Nachrechnen.
Großkreis: die kürzeste Linie auf der Kugel
Auf einer flachen Karte sieht die Strecke von Frankfurt nach New York wie ein Bogen nach Norden aus. Auf dem Globus ist dieser Bogen die kürzeste Verbindung, der Großkreis. Der Rechner oben bestimmt ihn aus Breiten- und Längengrad beider Flughäfen mit der Haversine-Formel auf einer Kugel mit 6.371 km Radius. Die Daten stammen aus der gemeinfreien Sammlung OurAirports und umfassen 4.008 Flughäfen. Die tatsächliche Flugroute ist länger: Luftstraßen, Wind, Sperrgebiete und Warteschleifen verlängern sie. Für die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zählt das nicht, Art. 7 Abs. 4 verweist ausdrücklich auf die Großkreismethode.
Grenzfälle, die es wirklich gibt
| Strecke | Großkreisentfernung | Stufe | Betrag |
|---|---|---|---|
| München nach Madrid | 1.496 km | bis 1 500 km | 250 € |
| Frankfurt nach Madrid | 1.420 km | bis 1 500 km | 250 € |
| München nach Athen | 1.518 km | über 1 500 km, EU | 400 € |
| München nach Marsa Alam | 3.220 km | 1 500 bis 3 500 km | 400 € |
| Frankfurt nach Marsa Alam | 3.518 km | über 3 500 km | 600 € |
| Frankfurt nach La Réunion | 9.136 km | innerhalb der EU | 400 € |
München nach Madrid bleibt mit 1.496 km knapp in der ersten Stufe, Athen liegt knapp darüber. Und das ägyptische Marsa Alam ist von Frankfurt aus gerade weit genug für die oberste Stufe, von München aus nicht. Der Rechner oben ist auf München nach Madrid eingestellt: Ändern Sie das Ziel und sehen Sie, wie sich die Stufe verschiebt.
Kilometer eingeben, Stufe sehen
EU261 heute (bis 1 500 km)
250 €
| UK261 | 220 £ |
| Langstrecke, 3 bis 4 Std. zu spät | – |
Umsteigen: gemessen wird die ganze Reise
Bei einer Verbindung mit einer Buchung zählt die Großkreisentfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel. Hamburg über Frankfurt nach New York ergibt 6.118 km, nicht die Summe der Abschnitte. Das kann günstiger oder ungünstiger sein als die Teilstrecken, ist aber die Regel des Gerichtshofs (Anschlussflug verpasst).
Die Ausnahme innerhalb der EU
Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b gibt 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1 500 km. Die dritte Stufe gibt es nur, wenn Abflug- oder Zielort außerhalb der EU liegt. Frankfurt nach La Réunion ist mit 9.136 km weiter als nach New York, bleibt aber bei 400 €. Im Rechner sind die Kanaren, Madeira, die Azoren und die französischen Überseegebiete als EU geführt; Island, Norwegen und die Schweiz gehören zum Geltungsbereich der Verordnung.