Flugentfernung berechnen: die Zahl, an der der Betrag hängt

Wenige Kilometer entscheiden, ob es 250 oder 400 € gibt. Gerechnet wird nicht mit der geflogenen Route, sondern mit dem Großkreis.

Großkreisentfernung

1.496 km

EU261 ab 3 Std.250 € · bis 1 500 km
UK261 ab 3 Std.220 £ · bis 1 500 km

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 allein von der Entfernung ab, und Art. 7 Abs. 4 schreibt vor, wie sie zu messen ist: nach der Methode der Großkreisentfernung, also der kürzesten Linie zwischen Abflug- und Zielflughafen auf der Erdoberfläche. Die tatsächlich geflogene Strecke mit Warteschleifen, Umwegen um Sperrgebiete oder Ausweichrouten zählt nicht. Der Rechner oben verwendet die Koordinaten von 4 008 Flughäfen aus einer gemeinfreien Datenbank und eine Kugel mit 6 371 km Radius. Bis 1 500 km gibt es 250 €, darüber bis 3 500 km 400 €, darüber 600 €. Zwei Besonderheiten: Innerhalb der EU bleibt es auch über 3 500 km bei 400 €, etwa von Frankfurt nach La Réunion; und bei Umsteigeverbindungen mit einer Buchung zählt die Entfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel, nicht die Summe der Abschnitte. Liegt Ihre Strecke wenige Kilometer an einer Grenze, kann eine andere Berechnungsmethode der Airline zu einem anderen Ergebnis führen; dann lohnt das Nachrechnen.

Großkreis: die kürzeste Linie auf der Kugel

Auf einer flachen Karte sieht die Strecke von Frankfurt nach New York wie ein Bogen nach Norden aus. Auf dem Globus ist dieser Bogen die kürzeste Verbindung, der Großkreis. Der Rechner oben bestimmt ihn aus Breiten- und Längengrad beider Flughäfen mit der Haversine-Formel auf einer Kugel mit 6.371 km Radius. Die Daten stammen aus der gemeinfreien Sammlung OurAirports und umfassen 4.008 Flughäfen. Die tatsächliche Flugroute ist länger: Luftstraßen, Wind, Sperrgebiete und Warteschleifen verlängern sie. Für die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zählt das nicht, Art. 7 Abs. 4 verweist ausdrücklich auf die Großkreismethode.

Grenzfälle, die es wirklich gibt

Ausgleichszahlung bei vier Stunden Verspätung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
StreckeGroßkreisentfernungStufeBetrag
München nach Madrid1.496 kmbis 1 500 km250 €
Frankfurt nach Madrid1.420 kmbis 1 500 km250 €
München nach Athen1.518 kmüber 1 500 km, EU400 €
München nach Marsa Alam3.220 km1 500 bis 3 500 km400 €
Frankfurt nach Marsa Alam3.518 kmüber 3 500 km600 €
Frankfurt nach La Réunion9.136 kminnerhalb der EU400 €

München nach Madrid bleibt mit 1.496 km knapp in der ersten Stufe, Athen liegt knapp darüber. Und das ägyptische Marsa Alam ist von Frankfurt aus gerade weit genug für die oberste Stufe, von München aus nicht. Der Rechner oben ist auf München nach Madrid eingestellt: Ändern Sie das Ziel und sehen Sie, wie sich die Stufe verschiebt.

Kilometer eingeben, Stufe sehen

EU261 heute (bis 1 500 km)

250 €

UK261220 £
Langstrecke, 3 bis 4 Std. zu spät–

Umsteigen: gemessen wird die ganze Reise

Bei einer Verbindung mit einer Buchung zählt die Großkreisentfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel. Hamburg über Frankfurt nach New York ergibt 6.118 km, nicht die Summe der Abschnitte. Das kann günstiger oder ungünstiger sein als die Teilstrecken, ist aber die Regel des Gerichtshofs (Anschlussflug verpasst).

Die Ausnahme innerhalb der EU

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b gibt 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1 500 km. Die dritte Stufe gibt es nur, wenn Abflug- oder Zielort außerhalb der EU liegt. Frankfurt nach La Réunion ist mit 9.136 km weiter als nach New York, bleibt aber bei 400 €. Im Rechner sind die Kanaren, Madeira, die Azoren und die französischen Überseegebiete als EU geführt; Island, Norwegen und die Schweiz gehören zum Geltungsbereich der Verordnung.

Häufige Fragen

Die Airline nennt eine andere Entfernung als der Rechner. Wer hat recht?

Kleine Abweichungen entstehen durch die Erdform: Wir rechnen mit einer Kugel, manche Systeme mit einem Ellipsoid, und die Koordinaten können sich um einige hundert Meter unterscheiden. Für die meisten Strecken ändert das die Stufe nicht. Liegt Ihre Strecke wenige Kilometer an einer Grenze, nennen Sie der Airline die Methode und die Koordinaten beider Flughäfen.

Zählt bei einem Hin- und Rückflug die doppelte Strecke?

Nein. Hin- und Rückflug sind zwei getrennte Flüge, jeder mit eigener Entfernung und eigenem Anspruch. Ist nur der Rückflug verspätet, zählt nur er. Waren beide drei Stunden zu spät, haben Sie zwei Ansprüche in der jeweiligen Stufe, auch wenn Sie beide Flüge in einer Buchung gekauft haben.

Was gilt bei einer Zwischenlandung ohne Umsteigen?

Hat der Flug eine Flugnummer und landet nur zwischendurch, zählt die Entfernung vom Abflug zum Endziel Ihrer Buchung. Steigen Sie an der Zwischenstation aus, gilt die Entfernung bis dorthin. Entscheidend ist immer, wo Ihre gebuchte Reise beginnt und endet, nicht, wie oft das Flugzeug unterwegs aufsetzt.

Warum gibt es für Gran Canaria nur 400 €, obwohl es weit ist?

Weil die Kanarischen Inseln zur EU gehören. Für innergemeinschaftliche Flüge über 1 500 km sieht Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b einheitlich die mittlere Stufe vor, egal wie lang die Strecke ist. Das gilt auch für Madeira, die Azoren und die französischen Überseegebiete, die in der Flughafenliste als Teil der EU geführt sind.

Wird bei der Landung auf einem Ausweichflughafen neu gemessen?

Nein, maßgeblich ist das gebuchte Ziel. Landet das Flugzeug wegen Nebels auf einem anderen Flughafen und bringt die Airline Sie mit dem Bus weiter, bleibt die Entfernung die der gebuchten Strecke. Notieren Sie, wann Sie schließlich am gebuchten Ziel angekommen sind, denn davon hängt die Verspätung ab.

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