Verspätung am Flughafen Frankfurt: Ansprüche ab und über FRA

Frankfurt ist für viele Reisende kein Ziel, sondern ein Umsteigepunkt. Das verändert, wie gerechnet wird und wer zahlen muss.

Was ist passiert?
Annullierung, Ersatzflug, Kanada: weitere Angaben
Ersatzflug angenommen?
Größe der kanadischen Airline (APPR)

Ihre Entschädigung · FRA · Frankfurt am Main → JFK · New York

300 €

pro Person, ohne Abzug · geschuldet

  • Verordnung (EG) 261/2004300 € · geschuldet · um 50 % gekürzt (600 €)

    Langstrecke, Ankunft weniger als vier Stunden zu spät: Kürzung um die Hälfte erlaubt.

Großkreisentfernung
6.189 km
Entfernungsstufe
über 3 500 km
Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
31. Dezember 2029

So wird gerechnet

Anspruchsschreiben an die Airline erstellen

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Jeder Flug, der in Frankfurt startet, fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gleich ob eine deutsche, eine asiatische oder eine amerikanische Airline fliegt. Kommt er drei Stunden oder mehr zu spät am Endziel an, oder wird er kurzfristig annulliert, gibt es je nach Großkreisentfernung 250, 400 oder 600 € pro Person. Weil von Frankfurt viele Langstrecken abgehen, ist die dritte Stufe hier häufig, und mit ihr die Kürzungsmöglichkeit: Bei einer Ankunftsverspätung von drei bis unter vier Stunden darf die Airline 600 € auf 300 € halbieren. Wer in Frankfurt nur umsteigt, rechnet mit der Entfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel, wenn alles in einer Buchung steht. Für Flüge nach Frankfurt aus einem Land außerhalb der EU gilt die Verordnung nur, wenn eine Airline aus der EU fliegt. Klagen können Sie wahlweise am Abflug- oder am Ankunftsort; für Flüge ab oder nach Frankfurt ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Vorher lohnt die Forderung an die Airline und, wenn sie ablehnt, die kostenlose Schlichtung.

Zehn Ziele ab Frankfurt

Die Tabelle zeigt, was eine Verspätung am Ziel von dreieinhalb Stunden und von mehr als vier Stunden ab Frankfurt bringt, berechnet mit der Großkreisentfernung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und einer verspäteten Ankunft aus Gründen, die die Airline zu vertreten hat.

Ausgleichszahlung pro Person für Flüge ab Frankfurt, Rechtslage bis 22. Oktober 2027
Ziel (IATA)Entfernung ab FRA3,5 Std. zu spätüber 4 Std. zu spät
Palma de Mallorca (PMI)1.251 km250 €250 €
Lissabon (LIS)1.873 km400 €400 €
Athen (ATH)1.816 km400 €400 €
Istanbul (IST)1.837 km400 €400 €
Gran Canaria (LPA)3.184 km400 €400 €
Marsa Alam (RMF)3.518 km300 €600 €
Dubai (DXB)4.845 km300 €600 €
New York JFK (JFK)6.189 km300 €600 €
Bangkok (BKK)9.000 km300 €600 €
Singapur (SIN)10.280 km300 €600 €

Zwei Dinge fallen auf. Gran Canaria liegt 3.184 km entfernt und bleibt dennoch bei der mittleren Stufe, weil die Kanaren zur EU gehören. Marsa Alam in Ägypten liegt mit 3.518 km knapp über 3 500 km und erreicht deshalb ab Frankfurt die oberste Stufe; ab München wäre es eine Stufe weniger (Flughafen München).

Ab Frankfurt: Ziel wählen, Betrag sehen

EU261 heute

300 €

Entfernung6.189 km
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Umsteigen in Frankfurt

Wer in Frankfurt den Anschluss verpasst, rechnet nicht mit dem Abschnitt, der zu spät war, sondern mit der ganzen Reise, wenn sie in einer Buchung steht. Kommen Sie aus Hamburg und fliegen weiter nach New York, zählen 6.118 km von Hamburg bis New York. Kommen Sie aus Wien und fliegen weiter nach Chicago, zählen 7.566 km. Maßgeblich ist die Ankunft am letzten Ziel (Anschlussflug verpasst). Bis zum Weiterflug muss die Airline Sie betreuen: Verpflegung, bei Übernachtung ein Hotel in der Umgebung und den Transfer dorthin.

Rückflüge nach Frankfurt

Landet ein Flug aus Dubai, New York oder Bangkok verspätet in Frankfurt, kommt es auf die Airline an. Fliegt eine Gesellschaft mit Betriebsgenehmigung aus der EU, gilt die Verordnung wie beim Hinflug. Fliegt eine Gesellschaft von außerhalb, gilt sie nicht, auch wenn Sie das Ticket in Deutschland gekauft haben. Kommt der Flug aus London, prüfen Sie zusätzlich UK261, das jeden Abflug aus Großbritannien erfasst.

Wo Sie Ihr Recht durchsetzen

Erst die Forderung an die Airline, dann bei Ablehnung oder nach zwei Monaten Schweigen die Schlichtung nach § 57 LuftVG, meist über die söp. Bleibt auch das ohne Erfolg, ist für Flüge ab oder nach Frankfurt das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Grundlage ist das Urteil Rehder des Gerichtshofs (C-204/08): Bei Flügen zwischen zwei Mitgliedstaaten können Sie am Abflug- oder am Ankunftsort klagen. Der Ablauf Schritt für Schritt steht unter Schlichtung und Klage.

Häufige Fragen

Ich fliege ab Frankfurt mit einer Airline aus Asien. Bin ich geschützt?

Ja, auf dem Hinflug. Die Verordnung erfasst jeden Abflug aus der EU, unabhängig von der Herkunft der Airline. Auf dem Rückflug nach Frankfurt gilt sie dagegen nur, wenn eine Airline aus der EU fliegt. Fliegt dieselbe asiatische Gesellschaft zurück, richten sich Ihre Rechte nach den Regeln des Abflugstaats und dem Montrealer Übereinkommen.

Mein Zubringer nach Frankfurt war verspätet, der Weiterflug weg. Wer zahlt?

Bei einer Buchung die Airline, die den verspäteten Zubringer durchgeführt hat, und zwar nach der Entfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel. Kommen Sie aus Wien über Frankfurt nach Chicago mit fünf Stunden Verspätung an, zählt Wien nach Chicago. Hatten Sie getrennte Tickets, zählt nur der Zubringer mit seiner eigenen Verspätung.

Warum zahlt die Airline bei 3,5 Stunden nach New York nur die Hälfte?

Weil Art. 7 Abs. 2 bei Strecken über 3 500 km außerhalb der EU eine Kürzung um 50 % erlaubt, wenn die Ankunftsverspätung unter vier Stunden bleibt. Frankfurt nach New York liegt weit über dieser Grenze. Ab vier Stunden ist der volle Betrag fällig. Prüfen Sie deshalb genau, wann die Tür am Ziel geöffnet wurde.

Welches Gericht ist für meinen Flug ab Frankfurt zuständig?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main, weil der Flughafen in seinem Bezirk liegt. Der Europäische Gerichtshof hat 2009 im Urteil Rehder (C-204/08) entschieden, dass Fluggäste am Abflug- oder am Ankunftsort klagen können. Ein Flug von Lissabon nach Frankfurt kann also ebenfalls dort eingeklagt werden. Einen Anwalt brauchen Sie vor dem Amtsgericht nicht.

Steht mir ein Hotel zu, wenn ich in Frankfurt über Nacht festsitze?

Ja. Nach Art. 9 muss die Airline ein Hotelzimmer stellen, wenn eine Übernachtung nötig wird, dazu den Transfer zwischen Flughafen und Hotel, Mahlzeiten und die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu senden. Das gilt auch, wenn ein Unwetter die Verspätung verursacht hat. Organisiert die Airline nichts, buchen Sie angemessen selbst und heben die Belege auf.

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