Verspätung am Flughafen Frankfurt: Ansprüche ab und über FRA
Frankfurt ist für viele Reisende kein Ziel, sondern ein Umsteigepunkt. Das verändert, wie gerechnet wird und wer zahlen muss.
Ihre Entschädigung · FRA · Frankfurt am Main → JFK · New York
300 €
pro Person, ohne Abzug · geschuldet
- Verordnung (EG) 261/2004300 € · geschuldet · um 50 % gekürzt (600 €)
Langstrecke, Ankunft weniger als vier Stunden zu spät: Kürzung um die Hälfte erlaubt.
- Großkreisentfernung
- 6.189 km
- Entfernungsstufe
- über 3 500 km
- Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
- 31. Dezember 2029
Anspruchsschreiben an die Airline erstellen
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Jeder Flug, der in Frankfurt startet, fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gleich ob eine deutsche, eine asiatische oder eine amerikanische Airline fliegt. Kommt er drei Stunden oder mehr zu spät am Endziel an, oder wird er kurzfristig annulliert, gibt es je nach Großkreisentfernung 250, 400 oder 600 € pro Person. Weil von Frankfurt viele Langstrecken abgehen, ist die dritte Stufe hier häufig, und mit ihr die Kürzungsmöglichkeit: Bei einer Ankunftsverspätung von drei bis unter vier Stunden darf die Airline 600 € auf 300 € halbieren. Wer in Frankfurt nur umsteigt, rechnet mit der Entfernung vom ersten Abflug bis zum Endziel, wenn alles in einer Buchung steht. Für Flüge nach Frankfurt aus einem Land außerhalb der EU gilt die Verordnung nur, wenn eine Airline aus der EU fliegt. Klagen können Sie wahlweise am Abflug- oder am Ankunftsort; für Flüge ab oder nach Frankfurt ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Vorher lohnt die Forderung an die Airline und, wenn sie ablehnt, die kostenlose Schlichtung.
Zehn Ziele ab Frankfurt
Die Tabelle zeigt, was eine Verspätung am Ziel von dreieinhalb Stunden und von mehr als vier Stunden ab Frankfurt bringt, berechnet mit der Großkreisentfernung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und einer verspäteten Ankunft aus Gründen, die die Airline zu vertreten hat.
| Ziel (IATA) | Entfernung ab FRA | 3,5 Std. zu spät | über 4 Std. zu spät |
|---|---|---|---|
| Palma de Mallorca (PMI) | 1.251 km | 250 € | 250 € |
| Lissabon (LIS) | 1.873 km | 400 € | 400 € |
| Athen (ATH) | 1.816 km | 400 € | 400 € |
| Istanbul (IST) | 1.837 km | 400 € | 400 € |
| Gran Canaria (LPA) | 3.184 km | 400 € | 400 € |
| Marsa Alam (RMF) | 3.518 km | 300 € | 600 € |
| Dubai (DXB) | 4.845 km | 300 € | 600 € |
| New York JFK (JFK) | 6.189 km | 300 € | 600 € |
| Bangkok (BKK) | 9.000 km | 300 € | 600 € |
| Singapur (SIN) | 10.280 km | 300 € | 600 € |
Zwei Dinge fallen auf. Gran Canaria liegt 3.184 km entfernt und bleibt dennoch bei der mittleren Stufe, weil die Kanaren zur EU gehören. Marsa Alam in Ägypten liegt mit 3.518 km knapp über 3 500 km und erreicht deshalb ab Frankfurt die oberste Stufe; ab München wäre es eine Stufe weniger (Flughafen München).
Ab Frankfurt: Ziel wählen, Betrag sehen
EU261 heute
300 €
| Entfernung | 6.189 km |
Umsteigen in Frankfurt
Wer in Frankfurt den Anschluss verpasst, rechnet nicht mit dem Abschnitt, der zu spät war, sondern mit der ganzen Reise, wenn sie in einer Buchung steht. Kommen Sie aus Hamburg und fliegen weiter nach New York, zählen 6.118 km von Hamburg bis New York. Kommen Sie aus Wien und fliegen weiter nach Chicago, zählen 7.566 km. Maßgeblich ist die Ankunft am letzten Ziel (Anschlussflug verpasst). Bis zum Weiterflug muss die Airline Sie betreuen: Verpflegung, bei Übernachtung ein Hotel in der Umgebung und den Transfer dorthin.
Rückflüge nach Frankfurt
Landet ein Flug aus Dubai, New York oder Bangkok verspätet in Frankfurt, kommt es auf die Airline an. Fliegt eine Gesellschaft mit Betriebsgenehmigung aus der EU, gilt die Verordnung wie beim Hinflug. Fliegt eine Gesellschaft von außerhalb, gilt sie nicht, auch wenn Sie das Ticket in Deutschland gekauft haben. Kommt der Flug aus London, prüfen Sie zusätzlich UK261, das jeden Abflug aus Großbritannien erfasst.
Wo Sie Ihr Recht durchsetzen
Erst die Forderung an die Airline, dann bei Ablehnung oder nach zwei Monaten Schweigen die Schlichtung nach § 57 LuftVG, meist über die söp. Bleibt auch das ohne Erfolg, ist für Flüge ab oder nach Frankfurt das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Grundlage ist das Urteil Rehder des Gerichtshofs (C-204/08): Bei Flügen zwischen zwei Mitgliedstaaten können Sie am Abflug- oder am Ankunftsort klagen. Der Ablauf Schritt für Schritt steht unter Schlichtung und Klage.