Entschädigung bei Flugverspätung: Ihr Betrag, Ihr Schreiben, Ihr Geld

Abflug- und Zielflughafen eingeben, Verspätung am Ziel und Ursache wählen: Der Rechner nennt den Betrag nach jeder anwendbaren Regelung und schreibt die Forderung für Sie vor.

Was ist passiert?
Annullierung, Ersatzflug, Kanada: weitere Angaben
Ersatzflug angenommen?
Größe der kanadischen Airline (APPR)

Ihre Entschädigung · FRA · Frankfurt am Main → PMI · Palma de Mallorca

250 €

pro Person, ohne Abzug · geschuldet

  • Verordnung (EG) 261/2004250 € · geschuldet

    Mindestens drei Stunden später am Endziel: volle Ausgleichszahlung (EuGH, Sturgeon).

Großkreisentfernung
1.251 km
Entfernungsstufe
bis 1 500 km
Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
31. Dezember 2029

So wird gerechnet

Anspruchsschreiben an die Airline erstellen

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Kommt Ihr Flug drei Stunden oder mehr zu spät am Endziel an, wird er kurzfristig annulliert oder werden Sie trotz Buchung nicht befördert, schuldet die Airline nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine feste Ausgleichszahlung pro Person: 250 € für Strecken bis 1 500 km, 400 € bis 3 500 km sowie für alle innereuropäischen Flüge darüber, 600 € für längere Strecken. Bei Langstrecken darf sie auf 300 € kürzen, wenn die Verspätung unter vier Stunden bleibt. Geschützt sind alle Abflüge aus der EU, aus Island, Norwegen und der Schweiz, und Ankünfte in der EU mit einer europäischen Airline. Die Zahlung entfällt nur bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Sperrungen der Flugsicherung; technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen nicht dazu. In Deutschland verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Ende des Flugjahres. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 gilt die geänderte Fassung durch die Verordnung (EU) 2026/2202: Verspätung von mehr als drei Stunden und Antrag binnen neun Monaten.

Was der Rechner oben gerade zeigt

Voreingestellt ist ein typischer Fall: Frankfurt nach Palma de Mallorca, Ankunft drei Stunden und zwanzig Minuten zu spät, als Grund nennt die Airline einen technischen Defekt (im Rechner „Technischer Defekt“). Die Großkreisentfernung beträgt 1.251 km, die Strecke liegt also in der ersten Stufe. Ergebnis nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: 250 € pro Person, Status „geschuldet“. Wählen Sie als Ursache „Unwetter“, ändert sich der Status auf „entfällt bei außergewöhnlichen Umständen“, weil die Airline sich dann auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ändern Sie das Ziel auf New York, springt der Betrag in die oberste Stufe. Mit den erweiterten Angaben erfassen Sie Annullierungen mit Vorwarnzeit, einen angenommenen Ersatzflug oder eine Nichtbeförderung.

Die drei Regelungen, die der Rechner gleichzeitig prüft
RegelungGilt fürSchwelleBeträge pro Person
Verordnung (EG) Nr. 261/2004Abflug aus der EU, Ankunft in der EU mit EU-Airlineab 3 Std. am Ziel250 €, 400 €, 600 €
Fassung 2026/2202 (ab 23.10.2027)wie obenmehr als 3 Std.250 €, 400 €, 600 €
UK261Abflug aus Großbritannien und weitere Fälleab 3 Std. am Ziel220 £, 350 £, 520 £
APPR (Kanada), große AirlineFlüge von, nach und in Kanadaab 3 Std., Stufen 6 und 9 Std.400 $, 700 $, 1.000 $

Nur die Entfernung kennen? Betrag ablesen

EU261 heute (bis 1 500 km)

250 €

UK261220 £
Langstrecke, 3 bis 4 Std. zu spät–
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Warum dieser Rechner

Der genaue Betrag statt einer Spanne. Die Stufe hängt an der Großkreisentfernung, und die liegt bei manchen Strecken nur wenige Kilometer neben einer Grenze. Der Rechner kennt die Koordinaten von 4.008 Flughäfen aus der gemeinfreien Sammlung OurAirports und rechnet die Entfernung so, wie Art. 7 Abs. 4 es vorschreibt. München nach Madrid etwa liegt mit 1.496 km knapp unter 1 500 km, Athen mit 1.518 km knapp darüber (Flugentfernung berechnen).

Drei Regelungen auf einmal. Ein Flug von London nach Frankfurt kann unter das britische UK261 und die europäische Verordnung fallen, ein Flug von Toronto nach München unter die kanadischen APPR und, mit einer europäischen Airline, zusätzlich unter die Verordnung. Der Rechner prüft alle drei und zeigt, welche greift und welche mehr bringt. Gezahlt wird für dieselbe Störung allerdings nur einmal.

Das Recht von morgen schon heute. Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde am 2. Oktober 2026 veröffentlicht und gilt ab dem 23. Oktober 2027. Geben Sie ein Flugdatum danach ein, rechnet der Rechner nach der neuen Fassung und nennt die Frist von 9 Monaten für den Antrag.

Das Schreiben entsteht in Ihrem Browser. Aus Ihren Angaben wird eine Forderung mit Flugdaten, Rechtsgrundlage, Betrag und Frist, die Sie kopieren, ausdrucken oder per E-Mail senden.

Keine Provision. Gesellschaften, die Fluggastrechte gegen Erfolgsbeteiligung durchsetzen, behalten üblicherweise 25 bis 35 % der Zahlung, Mehrwertsteuer eingeschlossen. Hier behalten Sie alles:

Was von der Ausgleichszahlung übrig bleibt, pro Person
AnspruchBei 25 % AbzugBei 35 % AbzugSelbst gefordert
250 €188 €163 €250 €
400 €300 €260 €400 €
600 €450 €390 €600 €

Die Themen im Einzelnen

Welche Flüge geschützt sind

Ausschlaggebend sind zwei Fragen: Wo startet der Flug, und wer führt ihn durch? Jeder Start an einem Flughafen in einem Mitgliedstaat der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz ist erfasst, auch wenn eine Airline aus Asien, Amerika oder der Türkei fliegt. Landet ein Flug aus einem Drittstaat in der EU, ist er nur dann erfasst, wenn die Airline, die ihn tatsächlich durchführt, eine Betriebsgenehmigung eines Mitgliedstaats besitzt. Für Ihren Urlaub heißt das: Der Hinflug von Düsseldorf nach Antalya ist immer geschützt, der Rückflug nur mit einer europäischen Gesellschaft.

Gefordert wird bei der ausführenden Airline. Das ist nicht unbedingt die, bei der Sie gebucht haben: Bei Codeshare-Flügen steht auf der Bordkarte „durchgeführt von“. Pauschalreisende fordern ebenfalls bei der Airline, nicht beim Veranstalter. Voraussetzung sind eine bestätigte Buchung und das rechtzeitige Erscheinen zur Abfertigung. Tickets aus Bonusprogrammen sind geschützt. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs ist London für die Verordnung ein Drittstaat; dort gilt die britische Fassung. Mehr dazu unter Fluggastrechteverordnung.

Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung: drei Wege zum Anspruch

Verspätung. Die Verordnung von 2004 kannte für Verspätungen nur Betreuung. Der Europäische Gerichtshof hat 2009 im Urteil Sturgeon entschieden, dass eine Ankunft mit drei Stunden oder mehr Verspätung wie eine Annullierung zu entschädigen ist. Gemessen wird am Endziel, bis eine Tür geöffnet wird.

Annullierung. Fällt der Flug aus, gibt es Geld, wenn Sie weniger als 14 Tage vorher informiert wurden und der Ersatzflug zu weit von den ursprünglichen Zeiten abweicht. Wie weit, hängt von der Vorwarnzeit ab: zwischen 7 und 14 Tagen darf der Ersatz bis zu zwei Stunden früher starten und weniger als vier Stunden später ankommen, darunter eine Stunde früher und weniger als zwei Stunden später.

Nichtbeförderung. Wird ein Flug überbucht und finden sich nicht genug Freiwillige, müssen die zurückgewiesenen Fluggäste sofort entschädigt werden, ohne dass sich die Airline auf Wetter oder Streik berufen kann. Bei allen drei Fällen ist der Betrag derselbe, und er kann sich halbieren, wenn die Airline Sie mit nur geringer Verspätung ans Ziel bringt.

Was die Airline einwenden darf und was nicht

Die häufigste Antwort auf eine Forderung lautet „außergewöhnliche Umstände“. Gemeint sind Ereignisse, die nicht zum normalen Betrieb einer Airline gehören und von ihr nicht beherrscht werden können, etwa Unwetter, Beschränkungen der Flugsicherung, Streiks von Fluglotsen oder Sicherheitsrisiken. Selbst dann muss die Airline zeigen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Störung zu vermeiden oder klein zu halten.

Nicht entlastend sind nach der Rechtsprechung gewöhnliche technische Defekte, Personalmangel, Krankmeldungen und Streiks des eigenen Personals. Auch die Verspätung eines Vorflugs am selben Tag reicht nicht automatisch: Es kommt darauf an, was die Ursache war und was danach getan wurde. Wer eine Ablehnung bekommt, sollte nach dem genauen Grund, dem Ort und der Uhrzeit fragen. Eine Übersicht nach Ursachen steht unter Streik und außergewöhnliche Umstände.

Neben dem Geld: Betreuung, Erstattung, Herabstufung

Die Ausgleichszahlung ist nur ein Teil der Rechte. Ab zwei Stunden Abflugverspätung auf kurzen Strecken, drei auf mittleren und vier auf langen muss die Airline Mahlzeiten und Getränke anbieten, bei Übernachtung ein Hotel und den Transfer, dazu zwei Telefonate oder E-Mails. Diese Betreuung schuldet sie auch bei Unwetter. Bei einer Annullierung oder ab fünf Stunden Verspätung können Sie stattdessen den Ticketpreis zurückverlangen, zahlbar binnen sieben Tagen.

Werden Sie in eine niedrigere Klasse gesetzt, erstattet die Airline je nach Strecke 30, 50 oder 75 % des Flugpreises. Gutscheine statt Geld sind nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung zulässig. Eigene Ausgaben, die durch die Störung entstehen, etwa ein verfallenes Hotel am Ziel, können darüber hinaus als Schaden ersetzt werden; die Ausgleichszahlung darf darauf angerechnet werden.

Großbritannien und Kanada

Für Flüge ab Großbritannien gilt UK261, die in britisches Recht übernommene Fassung der Verordnung. Sie erfasst jeden Abflug aus dem Vereinigten Königreich, Ankünfte dort mit einer britischen oder europäischen Airline und Ankünfte in der EU mit einer britischen Airline. Die Regeln sind dieselben, die Beträge lauten 220 £, 350 £ und 520 £. Eine britische Reform war im Oktober 2026 nicht beschlossen.

Kanada folgt einem anderen System. Die Air Passenger Protection Regulations zahlen nach Dauer der Verspätung statt nach Entfernung, wenn die Ursache in der Kontrolle der Airline liegt und nicht sicherheitsbedingt ist: bei großen Airlines 400 $ ab drei, 700 $ ab sechs und 1.000 $ ab neun Stunden. Der Antrag muss binnen eines Jahres bei der Airline sein. Änderungen sind dort nur in Vorbereitung. Englische Erläuterungen: Canada.

Die Reform ab dem 23. Oktober 2027

Nach einem Verfahren, das 2013 begann, ist die Änderung der Fluggastrechteverordnung beschlossen. Die Beträge bleiben, die Schwelle wird präzisiert: Die Verspätung muss drei Stunden übersteigen. Auf Langstrecken darf bis einschließlich vier Stunden halbiert werden. Bei Annullierungen unter 14 Tagen Vorwarnung zählt nur noch eine Grenze für den Ersatzflug. Ein Anhang zählt Beispiele außergewöhnlicher Umstände auf.

Spürbar wird vor allem die neue Frist: Der Antrag muss binnen neun Monaten nach dem Flug bei der Airline sein, die binnen 30 Tagen antwortet. Dazu kommen die Pflicht, Fluggäste binnen 96 Stunden zu informieren, ein Recht auf eigene Umbuchung, wenn die Airline drei Stunden lang keine Lösung anbietet, und der ausdrückliche Anspruch bei verpasstem Anschluss. Die Gegenüberstellung steht unter Reform 2027.

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Erstens: den Betrag im Rechner prüfen und das Schreiben erzeugen. Zweitens: es an die ausführende Airline schicken, über ihr Formular oder per E-Mail, mit Bordkarte und Buchungsbestätigung, und eine Frist von zwei bis vier Wochen setzen. Drittens: Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, die Schlichtung beantragen, bei der söp oder der Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz; das ist für Fluggäste in der Regel kostenlos und hemmt die Verjährung. Viertens: notfalls Mahnbescheid oder Klage beim Amtsgericht am Abflug- oder Ankunftsort, ohne Anwaltszwang. Einzelheiten unter Schlichtung und Klage, Fristen unter Verjährung.

Wie gerechnet wird und wo die Grenzen liegen

Die Entfernung ergibt sich aus den Koordinaten beider Flughäfen nach der Großkreismethode auf einer Kugel mit 6.371 km Radius. Alle Beträge, Schwellen und Fristen stammen aus einer Parameterdatei, die auf den amtlichen Texten beruht, und werden nicht von Hand in die Seiten geschrieben. Ob ein Ereignis tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand war, kann der Rechner nicht wissen: Er zeigt, wie die Ursache in der Regel bewertet wird, die Entscheidung im Einzelfall trifft die Schlichtungsstelle oder das Gericht.

Herausgeber dieser Seiten ist die Radif Partners. Die Seiten erklären die Rechtslage nach den veröffentlichten Texten und der Rechtsprechung, sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall, und sie sprechen nicht für eine Behörde, eine Airline oder ein Gericht.

Fluggastrechte

  • FluggastrechteverordnungWelche Flüge die Verordnung 261/2004 erfasst, wer haftet und welche Rechte die Artikel 5 bis 10 geben.
  • Flugverspätung ab 3 StundenWann die drei Stunden erreicht sind, wie gemessen wird und was ab 2027 anders ist.
  • Flug annulliertWann eine Absage Geld bringt, wie Vorwarnzeit und Ersatzflug zusammenwirken, Erstattung in sieben Tagen.
  • Überbuchung und NichtbeförderungAm Gate abgewiesen: Freiwillige, Ausgleich ohne Ausnahme für Überbuchung, Ersatzflug und Betreuung.
  • Anschlussflug verpasstUmsteigen mit einer Buchung: gezählt wird am Endziel, gemessen vom ersten Abflug bis zum letzten Ziel.
  • Streik und außergewöhnliche UmständePilotenstreik, Fluglotsenstreik, Gewitter, Defekt: welche Ursache die Zahlung entfallen lässt.
  • Koffer verspätet oder verlorenMontrealer Übereinkommen: bis 1 519 Sonderziehungsrechte, Fristen von 7 und 21 Tagen, Klage binnen 2 Jahren.
  • Verjährung und FristenDrei Jahre bis zum Jahresende, ab 2027 neun Monate für den Antrag: welche Frist für Ihren Flug läuft.
  • Schlichtung und KlageErst die Airline, dann söp oder Bundesamt für Justiz, notfalls Amtsgericht: der Weg in vier Stufen.
  • Reform 2027Verordnung (EU) 2026/2202: was ab dem 23. Oktober 2027 bei Verspätung, Annullierung und Antrag anders ist.
  • Flugentfernung berechnenGroßkreisentfernung zwischen zwei Flughäfen und die Stufe, die sich daraus ergibt.

Flughäfen

  • Flughafen FrankfurtLangstrecke, Umsteigen und Kürzung bei drei bis vier Stunden: was ab Frankfurt zählt, Amtsgericht Frankfurt am Main.
  • Flughafen MünchenUrlaubsziele ab MUC nahe an den Kilometergrenzen, Rückflüge aus Drittstaaten, Amtsgericht Erding.
  • Flughafen DüsseldorfUrlaubsflüge, Pauschalreisen und Rückflüge aus der Türkei und Ägypten: was ab DUS zählt.
  • Flughafen Berlin (BER)Städteflüge, Nachtflugverbot und Billigflieger: was bei Verspätung ab BER gilt, Amtsgericht Königs Wusterhausen.
  • Flughafen HamburgKurze Nordstrecken, Zubringer zu den Drehkreuzen, Warnstreiks und Winterwetter: was ab HAM zählt.

Bahn

  • Zug verspätet: Fahrgastrechte25 % ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten, Zeitkarten, Taxi und Hotel: was die Bahn bei Verspätung schuldet.
  • Fahrgastrechte-FormularOnline oder auf Papier: welche Angaben die Bahn braucht, wohin der Antrag geht und was bei Auslandsfahrkarten gilt.

Häufige Fragen

Gilt die Ausgleichszahlung pro Person oder pro Buchung?

Pro Person. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit eigenem Sitzplatz hat bei einer Verspätung auf der Strecke nach Mallorca vier Ansprüche zu je 250 €. Ausgenommen sind nur Fluggäste, die kostenlos oder zu einem nicht öffentlich erhältlichen Tarif reisen, etwa Kleinkinder ohne eigenen Sitz. Führen Sie im Schreiben jeden Namen einzeln auf.

Wem steht das Geld zu, wenn der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat?

Dem Fluggast, also der Person, die geflogen ist. Die Ausgleichszahlung entschädigt für die Unannehmlichkeit und den Zeitverlust der Reisenden, nicht für die Kosten des Tickets. Ob Sie das Geld an Ihren Arbeitgeber weitergeben müssen, regelt Ihr Arbeitsvertrag oder eine Reiserichtlinie, nicht die Verordnung.

Muss ich schon am Flughafen etwas unternehmen?

Den Anspruch können Sie später geltend machen, verloren geht er am Flughafen nicht. Hilfreich sind aber Belege: Bordkarte aufheben, die Uhrzeit beim Öffnen der Tür notieren, Anzeigetafel fotografieren, nach dem Grund fragen und Quittungen für Essen oder Taxi sammeln. Unterschreiben Sie keine Erklärung, mit der Sie auf weitere Ansprüche verzichten.

Was unterscheidet den Rechner von einem Dienst, der Ansprüche übernimmt?

Er nennt den Betrag, erklärt die Rechtslage und erstellt das Schreiben, das Sie selbst an die Airline schicken. Sie treten Ihren Anspruch an niemanden ab und zahlen keine Provision. Den Weg über Schlichtung und Gericht gehen Sie bei Bedarf selbst, meist ohne Kosten. Wer das nicht möchte, kann einen Dienst beauftragen und gibt dafür einen Teil ab.

Kann ich alte Flüge noch nachträglich einfordern?

Nach deutschem Recht ja, für Flüge der Jahre 2023 bis heute. Die Verjährung beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Flüge aus 2023 sind also nur noch bis zum 31. Dezember 2026 durchsetzbar. Geben Sie im Rechner das Flugdatum ein, er zeigt das Fristende und, für Flüge ab Oktober 2027, die neue Neun-Monats-Frist.

Bekomme ich bei einer Annullierung zusätzlich den Ticketpreis zurück?

Ja, beides kann nebeneinander bestehen. Bei einer Annullierung wählen Sie zwischen Erstattung des Flugpreises binnen sieben Tagen und einem Ersatzflug, und unabhängig davon steht Ihnen die feste Ausgleichszahlung zu, wenn die Vorwarnzeit zu kurz war. Wer den Ersatzflug nimmt, verliert die Ausgleichszahlung nicht, sie kann sich bei geringer Verspätung des Ersatzes nur halbieren.

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Amtliche Quellen dieser Seite

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Unabhängiger Herausgeber von Rechnern zu Fluggastrechten nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr

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