Nichtbeförderung: wenn der Platz im Flugzeug vergeben ist
Bei Überbuchung gibt es keine Ausrede mit Unwetter oder Streik: Wer gegen seinen Willen am Boden bleibt, hat Anspruch.
Ihre Entschädigung · MUC · Munich → HER · Heraklion
400 €
pro Person, ohne Abzug · geschuldet
- Verordnung (EG) 261/2004400 € · geschuldet
Nichtbeförderung gegen Ihren Willen: Ausgleichszahlung sofort geschuldet, außergewöhnliche Umstände zählen nicht.
- Großkreisentfernung
- 1.818 km
- Entfernungsstufe
- 1 500 bis 3 500 km
- Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
- 31. Dezember 2029
Anspruchsschreiben an die Airline erstellen
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Verweigert die Airline Ihnen den Einstieg, obwohl Sie eine bestätigte Buchung haben und rechtzeitig am Abfertigungsschalter und am Gate waren, liegt eine Nichtbeförderung nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vor. Die Airline muss zuerst Freiwillige suchen, die gegen eine vereinbarte Gegenleistung verzichten. Findet sie nicht genug, darf sie Fluggäste gegen ihren Willen zurückweisen, muss ihnen dann aber sofort die Ausgleichszahlung nach Art. 7 leisten: 250 € bis 1 500 km, 400 € bis 3 500 km oder innerhalb der EU, 600 € darüber, halbiert, wenn der Ersatzflug je nach Strecke höchstens zwei, drei oder vier Stunden später ankommt. Dazu kommen das Wahlrecht zwischen Erstattung und Ersatzflug sowie Mahlzeiten, Hotel und Kommunikation. Anders als bei Verspätung und Annullierung kann sich die Airline bei Überbuchung nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ausnahmen gelten nur bei vertretbaren Gründen wie fehlenden Reisedokumenten, Gesundheit oder Sicherheit. Wer freiwillig verzichtet, bekommt die vereinbarte Gegenleistung statt der Ausgleichszahlung.
Ein Beispiel: München nach Heraklion
Der Flug ist überbucht, Sie stehen pünktlich am Gate und werden abgewiesen. Die Großkreisentfernung beträgt 1.818 km, die Strecke liegt in der mittleren Stufe. Kommt Ihr Ersatzflug fünf Stunden später an, schuldet die Airline 400 €. Bringt sie Sie so um, dass Sie nur zweieinhalb Stunden später in Heraklion landen, darf sie nach Art. 7 Abs. 2 auf 200 € kürzen, weil die Grenze für diese Stufe bei drei Stunden liegt.
| Strecke | Ausgleich | Gekürzt, wenn der Ersatz höchstens … später ankommt |
|---|---|---|
| bis 1 500 km | 250 € | 2 Std. → 125 € |
| 1 500 bis 3 500 km oder innerhalb der EU | 400 € | 3 Std. → 200 € |
| über 3 500 km außerhalb der EU | 600 € | 4 Std. → 300 € |
Ihre Strecke, Ihr Betrag bei Nichtbeförderung
EU261 heute (1 500 bis 3 500 km)
400 €
| UK261 | 350 £ |
| Langstrecke, 3 bis 4 Std. zu spät | – |
Der Ablauf, den Art. 4 vorschreibt
Zuerst fragt die Airline nach Freiwilligen. Was diese erhalten, ist Verhandlungssache: Gutscheine, Geld, ein Upgrade auf dem nächsten Flug. Zusätzlich behalten Freiwillige das Wahlrecht nach Art. 8 zwischen Erstattung und Ersatzflug. Reicht das nicht, darf die Airline Fluggäste gegen ihren Willen zurückweisen. Für sie gelten dann die volle Ausgleichszahlung, die Erstattung oder Weiterbeförderung und die Betreuung nach Art. 9 mit Mahlzeiten, Hotel und Transfer. Nach Art. 14 muss die Airline jedem zurückgewiesenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis auf diese Rechte aushändigen.
Wann die Abweisung keine Nichtbeförderung ist
Die Verordnung nimmt Fälle aus, in denen es vertretbare Gründe gibt: fehlende oder ungültige Reisedokumente, Gründe der Gesundheit, der Sicherheit oder der Gefahrenabwehr. Wer etwa ohne gültiges Visum für das Zielland erscheint, bekommt nichts. Ein Hinweis auf „technische Gründe“ oder ein Gerätewechsel reicht dagegen nicht. Für Pauschalreisende, deren Veranstalter die Buchung nicht weitergegeben hat, kann der Anspruch gegen die Airline trotzdem bestehen, wenn eine bestätigte Buchung vorlag.
Nach 2027 und außerhalb der EU
Die Verordnung (EU) 2026/2202 lässt die Grundregel unverändert: Wer gegen seinen Willen nicht mitfliegt, bekommt den Ausgleich ohne Entlastungsmöglichkeit. In Großbritannien gilt dieselbe Regel nach UK261 mit Beträgen in Pfund. Kanada geht einen eigenen Weg: Dort richtet sich der Betrag bei Nichtbeförderung aus Gründen in der Kontrolle der Airline nach der Ankunftsverspätung, von 900 $ bis 2.400 $, zahlbar binnen 48 Stunden (APPR).