Nichtbeförderung: wenn der Platz im Flugzeug vergeben ist

Bei Überbuchung gibt es keine Ausrede mit Unwetter oder Streik: Wer gegen seinen Willen am Boden bleibt, hat Anspruch.

Was ist passiert?
Annullierung, Ersatzflug, Kanada: weitere Angaben
Ersatzflug angenommen?
Größe der kanadischen Airline (APPR)

Ihre Entschädigung · MUC · Munich → HER · Heraklion

400 €

pro Person, ohne Abzug · geschuldet

  • Verordnung (EG) 261/2004400 € · geschuldet

    Nichtbeförderung gegen Ihren Willen: Ausgleichszahlung sofort geschuldet, außergewöhnliche Umstände zählen nicht.

Großkreisentfernung
1.818 km
Entfernungsstufe
1 500 bis 3 500 km
Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
31. Dezember 2029

So wird gerechnet

Anspruchsschreiben an die Airline erstellen

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Verweigert die Airline Ihnen den Einstieg, obwohl Sie eine bestätigte Buchung haben und rechtzeitig am Abfertigungsschalter und am Gate waren, liegt eine Nichtbeförderung nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vor. Die Airline muss zuerst Freiwillige suchen, die gegen eine vereinbarte Gegenleistung verzichten. Findet sie nicht genug, darf sie Fluggäste gegen ihren Willen zurückweisen, muss ihnen dann aber sofort die Ausgleichszahlung nach Art. 7 leisten: 250 € bis 1 500 km, 400 € bis 3 500 km oder innerhalb der EU, 600 € darüber, halbiert, wenn der Ersatzflug je nach Strecke höchstens zwei, drei oder vier Stunden später ankommt. Dazu kommen das Wahlrecht zwischen Erstattung und Ersatzflug sowie Mahlzeiten, Hotel und Kommunikation. Anders als bei Verspätung und Annullierung kann sich die Airline bei Überbuchung nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ausnahmen gelten nur bei vertretbaren Gründen wie fehlenden Reisedokumenten, Gesundheit oder Sicherheit. Wer freiwillig verzichtet, bekommt die vereinbarte Gegenleistung statt der Ausgleichszahlung.

Ein Beispiel: München nach Heraklion

Der Flug ist überbucht, Sie stehen pünktlich am Gate und werden abgewiesen. Die Großkreisentfernung beträgt 1.818 km, die Strecke liegt in der mittleren Stufe. Kommt Ihr Ersatzflug fünf Stunden später an, schuldet die Airline 400 €. Bringt sie Sie so um, dass Sie nur zweieinhalb Stunden später in Heraklion landen, darf sie nach Art. 7 Abs. 2 auf 200 € kürzen, weil die Grenze für diese Stufe bei drei Stunden liegt.

Nichtbeförderung gegen den Willen des Fluggasts, Art. 4 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
StreckeAusgleichGekürzt, wenn der Ersatz höchstens … später ankommt
bis 1 500 km250 €2 Std. → 125 €
1 500 bis 3 500 km oder innerhalb der EU400 €3 Std. → 200 €
über 3 500 km außerhalb der EU600 €4 Std. → 300 €

Ihre Strecke, Ihr Betrag bei Nichtbeförderung

EU261 heute (1 500 bis 3 500 km)

400 €

UK261350 £
Langstrecke, 3 bis 4 Std. zu spät–
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Der Ablauf, den Art. 4 vorschreibt

Zuerst fragt die Airline nach Freiwilligen. Was diese erhalten, ist Verhandlungssache: Gutscheine, Geld, ein Upgrade auf dem nächsten Flug. Zusätzlich behalten Freiwillige das Wahlrecht nach Art. 8 zwischen Erstattung und Ersatzflug. Reicht das nicht, darf die Airline Fluggäste gegen ihren Willen zurückweisen. Für sie gelten dann die volle Ausgleichszahlung, die Erstattung oder Weiterbeförderung und die Betreuung nach Art. 9 mit Mahlzeiten, Hotel und Transfer. Nach Art. 14 muss die Airline jedem zurückgewiesenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis auf diese Rechte aushändigen.

Wann die Abweisung keine Nichtbeförderung ist

Die Verordnung nimmt Fälle aus, in denen es vertretbare Gründe gibt: fehlende oder ungültige Reisedokumente, Gründe der Gesundheit, der Sicherheit oder der Gefahrenabwehr. Wer etwa ohne gültiges Visum für das Zielland erscheint, bekommt nichts. Ein Hinweis auf „technische Gründe“ oder ein Gerätewechsel reicht dagegen nicht. Für Pauschalreisende, deren Veranstalter die Buchung nicht weitergegeben hat, kann der Anspruch gegen die Airline trotzdem bestehen, wenn eine bestätigte Buchung vorlag.

Nach 2027 und außerhalb der EU

Die Verordnung (EU) 2026/2202 lässt die Grundregel unverändert: Wer gegen seinen Willen nicht mitfliegt, bekommt den Ausgleich ohne Entlastungsmöglichkeit. In Großbritannien gilt dieselbe Regel nach UK261 mit Beträgen in Pfund. Kanada geht einen eigenen Weg: Dort richtet sich der Betrag bei Nichtbeförderung aus Gründen in der Kontrolle der Airline nach der Ankunftsverspätung, von 900 $ bis 2.400 $, zahlbar binnen 48 Stunden (APPR).

Häufige Fragen

Soll ich mich am Gate freiwillig melden?

Das hängt vom Angebot ab. Als Freiwilliger bekommen Sie das, was Sie mit der Airline aushandeln, und zusätzlich Erstattung oder Ersatzflug nach Art. 8, aber keine Ausgleichszahlung. Liegt das Angebot unter dem Betrag, der Ihnen bei unfreiwilliger Zurückweisung zustünde, lohnt es sich meist, abzuwarten. Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben, bevor Sie die Bordkarte abgeben.

Ich war zu spät am Gate. Habe ich trotzdem Anspruch?

Nein, wenn Sie die von der Airline genannte Zeit für die Abfertigung oder das Boarding verpasst haben. Art. 3 verlangt, dass Sie sich rechtzeitig einfinden, mangels Angabe 45 Minuten vor dem Abflug am Schalter. Wurde das Boarding aber geschlossen, während Sie wegen einer verspäteten Sicherheitskontrolle in der Schlange standen, lohnt es sich, Belege zu sammeln.

Die Airline sagt, das Flugzeug sei kleiner gewesen. Ist das eine Überbuchung?

Für die Verordnung kommt es nicht darauf an, warum zu wenig Plätze da waren. Ein Flugzeugtausch auf ein kleineres Muster, eine Umbuchung von Crew-Mitgliedern auf Passagierplätze oder ein Buchungsfehler: Wer trotz gültiger Buchung und pünktlichem Erscheinen nicht mitfliegt, ist nicht befördert worden. Auch hier gibt es keine Entlastung durch außergewöhnliche Umstände.

Muss die Airline am Flughafen zahlen?

Art. 4 Abs. 3 verlangt, dass die Airline unfreiwillig zurückgewiesene Fluggäste „unverzüglich“ entschädigt. In der Praxis wird das selten am Schalter erledigt. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung mit Grund und Uhrzeit. Mit diesem Papier und der Bordkarte ist die spätere Forderung kaum zu bestreiten.

Gilt die Regel auch für den Weiterflug, wenn der erste Flug verspätet war?

Wurde Ihnen der Anschlussflug verweigert, weil die Airline wegen der Verspätung des Zubringers mit Ihrem Nichterscheinen gerechnet und den Platz neu vergeben hat, kann das eine Nichtbeförderung sein. Waren Sie dagegen schlicht zu spät am Anschlussgate, geht es um die Verspätung am Endziel, nicht um Überbuchung.

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Unabhängiger Herausgeber von Rechnern zu Fluggastrechten nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr

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