Die Reform der Fluggastrechte: was ab Oktober 2027 gilt
Nach mehr als zwölf Jahren Verhandlung ist die Änderung beschlossen. Für Flüge bis zum 22. Oktober 2027 bleibt alles beim Alten.
Ihre Entschädigung · STR · Stuttgart → TFS · Tenerife
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Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung
- Verordnung 261/2004 in der Fassung 2026/2202 (ab 23.10.2027)0 · nicht geschuldet
Nach neuem Recht muss die Verspätung drei Stunden übersteigen.
Flug ab dem 23.10.2027: Es gilt die Fassung der Verordnung (EU) 2026/2202 (Schwelle „mehr als drei Stunden“, 9 Monate Antragsfrist).
- Großkreisentfernung
- 3.184 km
- Entfernungsstufe
- 1 500 bis 3 500 km
- Antrag an die Airline (neues Recht, 9 Monate)
- 5. August 2028
- Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
- 31. Dezember 2030
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Die Verordnung (EU) 2026/2202 ändert die Fluggastrechteverordnung 261/2004. Sie wurde am 16. September 2026 unterzeichnet, am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt für Flüge ab dem 23. Oktober 2027. Die Beträge bleiben bei 250, 400 und 600 €. Die Verspätung muss künftig mehr als drei Stunden betragen; genau drei Stunden reichen nicht mehr. Bei Langstrecken darf die Airline den Betrag halbieren, wenn die Verspätung höchstens vier Stunden beträgt. Bei Annullierungen gibt es nur noch eine Grenze unter 14 Tagen Vorwarnung: Ersatzflug höchstens eine Stunde früher und weniger als zwei Stunden später. Ein Anhang listet, nicht abschließend, außergewöhnliche Umstände auf. Neu sind Pflichten und Fristen: Information der Fluggäste binnen 96 Stunden, Antrag binnen neun Monaten nach dem Flug, Antwort der Airline binnen 30 Tagen, eigene Umbuchung nach drei Stunden ohne Angebot bis 400 % des Ticketpreises, Ausgleich bei verpasstem Anschluss im neuen Art. 6b. Für Flüge aus Großbritannien gilt die Reform nicht.
Ein Flug, zwei Rechtslagen
Stuttgart nach Teneriffa, 3.184 km, genau drei Stunden zu spät. Am 20. Oktober 2027 gibt das 400 €. Derselbe Flug am 5. November 2027 bringt nichts, weil die Verspätung nun drei Stunden übersteigen muss. Eine Minute mehr, und es sind wieder 400 €. Der Rechner oben ist auf das Datum nach der Reform eingestellt.
Vorher und nachher: dieselbe Verspätung
EU261 heute
300 €
| EU261 ab 23.10.2027 | nichts |
| UK261 | 260 £ |
Im Mini-Rechner ist eine Langstrecke mit genau drei Stunden eingestellt: heute die gekürzte Hälfte, ab Oktober 2027 nichts. Setzen Sie 3,5 Stunden: Beide Fassungen geben die Hälfte. Bei 4 Stunden zahlt das alte Recht voll, das neue noch die Hälfte, denn gekürzt werden darf jetzt bis einschließlich vier Stunden.
Die Änderungen im Überblick
| Punkt | Bis 22.10.2027 | Ab 23.10.2027 |
|---|---|---|
| Beträge | 250 €, 400 €, 600 € | 250 €, 400 €, 600 € |
| Schwelle Verspätung | 3 Stunden oder mehr (Rechtsprechung) | mehr als 3 Stunden (im Text) |
| Kürzung Langstrecke | unter 4 Stunden | bis einschließlich 4 Stunden |
| Annullierung, 7 bis 14 Tage | Ersatz 2 Std. früher, unter 4 Std. später | Ersatz 1 Std. früher, unter 2 Std. später |
| Außergewöhnliche Umstände | Rechtsprechung | Anhang mit Beispielen, nicht abschließend |
| Information | keine feste Frist | binnen 96 Stunden |
| Antrag bei der Airline | keine Frist (nur Verjährung) | binnen 9 Monaten, Antwort in 30 Tagen |
| Selbst umbuchen | nicht geregelt | nach 3 Std. ohne Angebot, bis 400 % des Preises |
| Verpasster Anschluss | Rechtsprechung (Folkerts) | Art. 6b: mehr als 3 Std. am Endziel |
Was das für Sie praktisch heißt
Die wichtigste Änderung im Alltag ist die Frist. Bisher konnten Sie nach deutschem Recht bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Flug fordern (Verjährung). Ab Oktober 2027 kommt der Antrag binnen 9 Monaten hinzu. Zweitens die Annullierung: Wer zehn Tage vorher erfährt, dass der Flug ausfällt, und einen Ersatz bekommt, der drei Stunden später landet, hat heute keinen Anspruch, ab 2027 schon (Flug annulliert). Drittens der Streik: Ein Tarifstreik des eigenen Personals bleibt Sache der Airline, die Ausnahme greift nur bei Forderungen, die allein der Staat erfüllen kann (Streik).
Woher die Reform kommt
Die Kommission hat 2013 einen Vorschlag vorgelegt, das Verfahren 2013/0072(COD) lief über mehr als ein Jahrzehnt. Veröffentlicht ist der Text im Amtsblatt vom 2. Oktober 2026, unterzeichnet am 16. September 2026. Bis zum 22. Oktober 2027 gilt die bisherige Fassung unverändert, ebenso die Rechtsprechung des Gerichtshofs dazu.