Die Reform der Fluggastrechte: was ab Oktober 2027 gilt

Nach mehr als zwölf Jahren Verhandlung ist die Änderung beschlossen. Für Flüge bis zum 22. Oktober 2027 bleibt alles beim Alten.

Was ist passiert?
Annullierung, Ersatzflug, Kanada: weitere Angaben
Ersatzflug angenommen?
Größe der kanadischen Airline (APPR)

Ihre Entschädigung · STR · Stuttgart → TFS · Tenerife

0 €

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung

  • Verordnung 261/2004 in der Fassung 2026/2202 (ab 23.10.2027)0 · nicht geschuldet

    Nach neuem Recht muss die Verspätung drei Stunden übersteigen.

Flug ab dem 23.10.2027: Es gilt die Fassung der Verordnung (EU) 2026/2202 (Schwelle „mehr als drei Stunden“, 9 Monate Antragsfrist).

Großkreisentfernung
3.184 km
Entfernungsstufe
1 500 bis 3 500 km
Antrag an die Airline (neues Recht, 9 Monate)
5. August 2028
Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
31. Dezember 2030

So wird gerechnet

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Die Verordnung (EU) 2026/2202 ändert die Fluggastrechteverordnung 261/2004. Sie wurde am 16. September 2026 unterzeichnet, am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt für Flüge ab dem 23. Oktober 2027. Die Beträge bleiben bei 250, 400 und 600 €. Die Verspätung muss künftig mehr als drei Stunden betragen; genau drei Stunden reichen nicht mehr. Bei Langstrecken darf die Airline den Betrag halbieren, wenn die Verspätung höchstens vier Stunden beträgt. Bei Annullierungen gibt es nur noch eine Grenze unter 14 Tagen Vorwarnung: Ersatzflug höchstens eine Stunde früher und weniger als zwei Stunden später. Ein Anhang listet, nicht abschließend, außergewöhnliche Umstände auf. Neu sind Pflichten und Fristen: Information der Fluggäste binnen 96 Stunden, Antrag binnen neun Monaten nach dem Flug, Antwort der Airline binnen 30 Tagen, eigene Umbuchung nach drei Stunden ohne Angebot bis 400 % des Ticketpreises, Ausgleich bei verpasstem Anschluss im neuen Art. 6b. Für Flüge aus Großbritannien gilt die Reform nicht.

Ein Flug, zwei Rechtslagen

Stuttgart nach Teneriffa, 3.184 km, genau drei Stunden zu spät. Am 20. Oktober 2027 gibt das 400 €. Derselbe Flug am 5. November 2027 bringt nichts, weil die Verspätung nun drei Stunden übersteigen muss. Eine Minute mehr, und es sind wieder 400 €. Der Rechner oben ist auf das Datum nach der Reform eingestellt.

Vorher und nachher: dieselbe Verspätung

EU261 heute

300 €

EU261 ab 23.10.2027nichts
UK261260 £
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Im Mini-Rechner ist eine Langstrecke mit genau drei Stunden eingestellt: heute die gekürzte Hälfte, ab Oktober 2027 nichts. Setzen Sie 3,5 Stunden: Beide Fassungen geben die Hälfte. Bei 4 Stunden zahlt das alte Recht voll, das neue noch die Hälfte, denn gekürzt werden darf jetzt bis einschließlich vier Stunden.

Die Änderungen im Überblick

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Fassung der Verordnung (EU) 2026/2202
PunktBis 22.10.2027Ab 23.10.2027
Beträge250 €, 400 €, 600 €250 €, 400 €, 600 €
Schwelle Verspätung3 Stunden oder mehr (Rechtsprechung)mehr als 3 Stunden (im Text)
Kürzung Langstreckeunter 4 Stundenbis einschließlich 4 Stunden
Annullierung, 7 bis 14 TageErsatz 2 Std. früher, unter 4 Std. späterErsatz 1 Std. früher, unter 2 Std. später
Außergewöhnliche UmständeRechtsprechungAnhang mit Beispielen, nicht abschließend
Informationkeine feste Fristbinnen 96 Stunden
Antrag bei der Airlinekeine Frist (nur Verjährung)binnen 9 Monaten, Antwort in 30 Tagen
Selbst umbuchennicht geregeltnach 3 Std. ohne Angebot, bis 400 % des Preises
Verpasster AnschlussRechtsprechung (Folkerts)Art. 6b: mehr als 3 Std. am Endziel

Was das für Sie praktisch heißt

Die wichtigste Änderung im Alltag ist die Frist. Bisher konnten Sie nach deutschem Recht bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Flug fordern (Verjährung). Ab Oktober 2027 kommt der Antrag binnen 9 Monaten hinzu. Zweitens die Annullierung: Wer zehn Tage vorher erfährt, dass der Flug ausfällt, und einen Ersatz bekommt, der drei Stunden später landet, hat heute keinen Anspruch, ab 2027 schon (Flug annulliert). Drittens der Streik: Ein Tarifstreik des eigenen Personals bleibt Sache der Airline, die Ausnahme greift nur bei Forderungen, die allein der Staat erfüllen kann (Streik).

Woher die Reform kommt

Die Kommission hat 2013 einen Vorschlag vorgelegt, das Verfahren 2013/0072(COD) lief über mehr als ein Jahrzehnt. Veröffentlicht ist der Text im Amtsblatt vom 2. Oktober 2026, unterzeichnet am 16. September 2026. Bis zum 22. Oktober 2027 gilt die bisherige Fassung unverändert, ebenso die Rechtsprechung des Gerichtshofs dazu.

Häufige Fragen

Gilt die Reform für meinen Flug, den ich heute für November 2027 buche?

Ja. Maßgeblich ist nach dem Wortlaut das Datum des Flugs, nicht das der Buchung. Ein Flug am 5. November 2027 fällt unter die neue Fassung, auch wenn Sie ihn im Oktober 2026 gekauft haben. Der Rechner oben ist genau so eingestellt und zeigt, was sich dadurch ändert.

Gilt die Antwortfrist von 30 Tagen schon für meinen Flug von 2026?

Nein. Die Pflicht der Airline, binnen 30 Tagen zu antworten, gilt wie die Neun-Monats-Frist nur für Flüge ab dem 23. Oktober 2027. Für frühere Flüge gibt es keine feste Antwortfrist; schweigt die Airline zwei Monate lang, können Sie aber nach dem Luftverkehrsgesetz die Schlichtung beantragen. Die Verjährung von drei Jahren zum Jahresende läuft dabei weiter.

Warum hat die Reform so lange gedauert?

Die Kommission hat ihren Vorschlag 2013 vorgelegt, das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2013/0072(COD). Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat zogen sich danach über viele Jahre. Der Verlauf ist auf der Seite des Europäischen Parlaments zum Verfahren dokumentiert. Das Ergebnis behält die Drei-Stunden-Schwelle bei, schreibt sie aber in den Text.

Was passiert mit einem Antrag, den ich nach zehn Monaten stelle?

Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 ist die Neun-Monats-Frist für den Antrag bei der Airline einzuhalten. Ein späterer Antrag riskiert, abgelehnt zu werden, auch wenn die nationale Verjährung noch läuft. Notieren Sie das Fristende direkt nach dem Flug; der Rechner zeigt es mit dem Musterschreiben an.

Ändert sich etwas für Bahn oder Schiff?

Nein, die Verordnung (EU) 2026/2202 betrifft den Luftverkehr. Für die Bahn gelten weiter die Verordnung (EU) 2021/782 und die Regeln der Bahnunternehmen, mit Prozentsätzen des Fahrpreises statt Pauschalen. Was dort bei Verspätung zu holen ist, steht auf der Bahn-Seite dieses Rechners.

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