Verjährung bei Flugverspätung: bis wann Sie noch fordern können

Für Flüge aus dem Jahr 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Wer jetzt noch fordern will, sollte nicht auf eine Antwort der Airline warten.

Anwendbares Recht

Spätester Termin

31. Dezember 2026

  • Verjährung (§§ 195, 199 BGB) : 31. Dezember 2026 · noch 69 Tage

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 selbst nennt keine Frist für die Ausgleichszahlung. Der Europäische Gerichtshof hat 2012 entschieden (C-139/11), dass sich die Frist nach nationalem Recht richtet. Nach deutschem Recht gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB), die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten (§ 199 BGB). Ein Flug im August 2023 verjährt also am 31. Dezember 2026, ein Flug im Januar 2024 am 31. Dezember 2027. Eine E-Mail an die Airline hält die Verjährung nicht auf; das tun erst Verhandlungen, ein Antrag bei einer Schlichtungsstelle, ein Mahnbescheid oder eine Klage. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 kommt eine zweite, viel kürzere Frist hinzu: Die Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/2202 verlangt, dass der Antrag binnen neun Monaten nach dem Flugdatum bei der Airline eingeht, die dann binnen 30 Tagen antworten muss. In Großbritannien gelten sechs Jahre in England und Wales und fünf in Schottland, in Kanada ein Jahr.

So rechnen Sie die drei Jahre

Die Frist nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre und beginnt nach § 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand. Der Rechner oben ist auf einen Flug im August 2023 eingestellt: Fristende ist der 31. Dezember 2026. Das ist in wenigen Wochen.

Fristen für Ausgleichszahlungen nach deutschem Recht und nach der Verordnung (EU) 2026/2202
Flug im JahrVerjährung nach BGBAntrag nach neuem Recht
202331. Dezember 2026entfällt
202431. Dezember 2027entfällt
202531. Dezember 2028entfällt
202631. Dezember 2029entfällt
ab 23. Oktober 2027drei Jahre zum Jahresende9 Monate ab dem Flugdatum

Bis wann können Sie fordern?

Verjährung in Deutschland

31. Dezember 2030

Antrag (9 Monate, neues Recht)15. August 2028
UK261, England & Wales15. November 2033
Kanada (APPR)14. November 2028

Für einen Flug am 15. des Monats.

Im Mini-Rechner ist ein Flug im November 2027 eingestellt: Er fällt unter die neue Fassung, und neben der Verjährung erscheint das Datum, bis zu dem der Antrag bei der Airline sein muss. Probieren Sie Ihr eigenes Flugdatum.

Was die Verjährung anhält und was nicht

SchrittWirkung
E-Mail oder Brief an die Airlinekeine Hemmung
Verhandlungen mit der AirlineHemmung nach § 203 BGB, solange verhandelt wird
Antrag bei der SchlichtungsstelleHemmung ab Eingang (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)
MahnbescheidHemmung ab Zustellung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
KlageHemmung ab Erhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Jede dieser Hemmungen endet sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens. Für Flüge aus 2023 heißt das: Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle noch im Dezember 2026 sichert den Anspruch, ein Brief an die Airline nicht. Wie die Schlichtung abläuft, steht unter Schlichtung und Klage.

Die neue Antragsfrist ab Oktober 2027

Die Verordnung (EU) 2026/2202 führt für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 eine Frist ein, die es bisher nicht gab: 9 Monate ab dem Flugdatum für den Antrag bei der Airline, die binnen 30 Tagen antworten muss. Ein Flug am 1. Dezember 2027 muss also spätestens am 1. September 2028 reklamiert sein. Für Flüge davor bleibt es bei der Verjährung allein. Mehr unter Reform 2027.

Andere Länder

Klagen Sie in Großbritannien, gelten 6 Jahre in England und Wales (Limitation Act 1980) und 5 Jahre in Schottland. Nach den kanadischen APPR muss der Antrag binnen eines Jahres nach dem Flug bei der Airline sein.

Häufige Fragen

Mein Flug war im Dezember 2023. Habe ich wirklich bis Ende 2026 Zeit?

Ja, auch ein Flug am 31. Dezember 2023 verjährt nach deutschem Recht erst am 31. Dezember 2026, weil die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt. Ein Flug am 1. Januar 2024 hat dagegen ein ganzes Jahr mehr. Wer kurz vor dem Jahreswechsel fordert, sollte die Hemmung sichern, etwa mit einem Antrag bei der Schlichtungsstelle, nicht nur mit einer E-Mail.

Hemmt meine Forderung an die Airline die Verjährung?

Eine einseitige Zahlungsaufforderung nicht. Antwortet die Airline aber und verhandelt mit Ihnen über den Anspruch, ist die Verjährung nach § 203 BGB gehemmt, bis eine Seite die Verhandlungen abbricht; danach endet sie frühestens drei Monate später. Eine pauschale Ablehnung ist keine Verhandlung. Sicherer ist ein förmlicher Schritt wie der Schlichtungsantrag.

Wie lange schützt ein Schlichtungsantrag?

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB ist die Verjährung ab Eingang des Antrags bei der Schlichtungsstelle gehemmt, wenn er der Airline demnächst bekannt gegeben wird. Die Hemmung endet sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens. Scheitert die Schlichtung, bleibt also genug Zeit für einen Mahnbescheid oder eine Klage.

Ersetzt die Neun-Monats-Frist ab 2027 die Verjährung?

Sie kommt hinzu. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 muss der Antrag binnen neun Monaten bei der Airline eingehen. Wer diese Frist verpasst, riskiert den Anspruch, auch wenn die dreijährige Verjährung noch läuft. Wer rechtzeitig beantragt, muss für Schlichtung und Klage weiter die nationale Verjährung im Blick behalten.

Gilt für Gepäck dieselbe Frist?

Nein. Gepäckschäden fallen unter das Montrealer Übereinkommen: schriftliche Anzeige binnen 7 Tagen bei Beschädigung und 21 Tagen bei Verspätung, Klage binnen zwei Jahren ab Ankunft. Diese zwei Jahre laufen taggenau und enden nicht am Jahresende. Eine Ausgleichszahlung für denselben verspäteten Flug verjährt dagegen nach den drei Jahren des BGB.

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