Verjährung bei Flugverspätung: bis wann Sie noch fordern können
Für Flüge aus dem Jahr 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Wer jetzt noch fordern will, sollte nicht auf eine Antwort der Airline warten.
Spätester Termin
31. Dezember 2026
- Verjährung (§§ 195, 199 BGB) : 31. Dezember 2026 · noch 69 Tage
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 selbst nennt keine Frist für die Ausgleichszahlung. Der Europäische Gerichtshof hat 2012 entschieden (C-139/11), dass sich die Frist nach nationalem Recht richtet. Nach deutschem Recht gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB), die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten (§ 199 BGB). Ein Flug im August 2023 verjährt also am 31. Dezember 2026, ein Flug im Januar 2024 am 31. Dezember 2027. Eine E-Mail an die Airline hält die Verjährung nicht auf; das tun erst Verhandlungen, ein Antrag bei einer Schlichtungsstelle, ein Mahnbescheid oder eine Klage. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 kommt eine zweite, viel kürzere Frist hinzu: Die Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/2202 verlangt, dass der Antrag binnen neun Monaten nach dem Flugdatum bei der Airline eingeht, die dann binnen 30 Tagen antworten muss. In Großbritannien gelten sechs Jahre in England und Wales und fünf in Schottland, in Kanada ein Jahr.
So rechnen Sie die drei Jahre
Die Frist nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre und beginnt nach § 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand. Der Rechner oben ist auf einen Flug im August 2023 eingestellt: Fristende ist der 31. Dezember 2026. Das ist in wenigen Wochen.
| Flug im Jahr | Verjährung nach BGB | Antrag nach neuem Recht |
|---|---|---|
| 2023 | 31. Dezember 2026 | entfällt |
| 2024 | 31. Dezember 2027 | entfällt |
| 2025 | 31. Dezember 2028 | entfällt |
| 2026 | 31. Dezember 2029 | entfällt |
| ab 23. Oktober 2027 | drei Jahre zum Jahresende | 9 Monate ab dem Flugdatum |
Bis wann können Sie fordern?
Verjährung in Deutschland
31. Dezember 2030
| Antrag (9 Monate, neues Recht) | 15. August 2028 |
| UK261, England & Wales | 15. November 2033 |
| Kanada (APPR) | 14. November 2028 |
Für einen Flug am 15. des Monats.
Im Mini-Rechner ist ein Flug im November 2027 eingestellt: Er fällt unter die neue Fassung, und neben der Verjährung erscheint das Datum, bis zu dem der Antrag bei der Airline sein muss. Probieren Sie Ihr eigenes Flugdatum.
Was die Verjährung anhält und was nicht
| Schritt | Wirkung |
|---|---|
| E-Mail oder Brief an die Airline | keine Hemmung |
| Verhandlungen mit der Airline | Hemmung nach § 203 BGB, solange verhandelt wird |
| Antrag bei der Schlichtungsstelle | Hemmung ab Eingang (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) |
| Mahnbescheid | Hemmung ab Zustellung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) |
| Klage | Hemmung ab Erhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) |
Jede dieser Hemmungen endet sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens. Für Flüge aus 2023 heißt das: Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle noch im Dezember 2026 sichert den Anspruch, ein Brief an die Airline nicht. Wie die Schlichtung abläuft, steht unter Schlichtung und Klage.
Die neue Antragsfrist ab Oktober 2027
Die Verordnung (EU) 2026/2202 führt für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 eine Frist ein, die es bisher nicht gab: 9 Monate ab dem Flugdatum für den Antrag bei der Airline, die binnen 30 Tagen antworten muss. Ein Flug am 1. Dezember 2027 muss also spätestens am 1. September 2028 reklamiert sein. Für Flüge davor bleibt es bei der Verjährung allein. Mehr unter Reform 2027.
Andere Länder
Klagen Sie in Großbritannien, gelten 6 Jahre in England und Wales (Limitation Act 1980) und 5 Jahre in Schottland. Nach den kanadischen APPR muss der Antrag binnen eines Jahres nach dem Flug bei der Airline sein.