Verspätung ab München: wenn wenige Kilometer über den Betrag entscheiden
Von München aus liegen beliebte Ferienziele knapp diesseits oder jenseits der Kilometergrenzen. Das macht hier den Unterschied zwischen zwei Stufen.
Ihre Entschädigung · MUC · Munich → ATH · Spata-Artemida
400 €
pro Person, ohne Abzug · geschuldet
- Verordnung (EG) 261/2004400 € · geschuldet
Mindestens drei Stunden später am Endziel: volle Ausgleichszahlung (EuGH, Sturgeon).
- Großkreisentfernung
- 1.518 km
- Entfernungsstufe
- 1 500 bis 3 500 km
- Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
- 31. Dezember 2029
Anspruchsschreiben an die Airline erstellen
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Für jeden Abflug in München gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, unabhängig von der Airline. Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel, kurzfristiger Annullierung oder Nichtbeförderung zahlt die Airline 250, 400 oder 600 € pro Person, je nach Großkreisentfernung. Ab München liegen mehrere Urlaubsziele dicht an den Grenzen: Madrid liegt knapp unter 1 500 km und bringt 250 €, Athen knapp darüber 400 €. Die ägyptischen Badeorte am Roten Meer bleiben ab München unter 3 500 km und damit bei 400 €, während Marsa Alam ab Frankfurt schon die oberste Stufe erreicht. Gran Canaria und Teneriffa bleiben trotz über 3 000 km als EU-Ziele bei 400 €. Auf dem Rückflug aus der Türkei oder Ägypten nach München sind Sie nur geschützt, wenn eine Airline aus der EU fliegt. Zuständiges Gericht für Flüge ab oder nach München ist nicht ein Münchner Gericht, sondern das Amtsgericht Erding, in dessen Bezirk der Flughafen liegt. Davor stehen die Forderung an die Airline und die kostenlose Schlichtung.
Zehn Urlaubsziele und ihre Stufe
Die Höhe hängt allein von der Großkreisentfernung ab, nicht von der Flugzeit und nicht vom Ticketpreis. Ab München entscheiden bei einigen Zielen wenige Kilometer. Die Tabelle zeigt die Entfernung und den Abstand zur nächsten Grenze.
| Ziel | Entfernung ab MUC | Abstand zur Grenze | Betrag ab 4 Std. |
|---|---|---|---|
| Madrid (MAD) | 1.496 km | 4 km unter 1.500 km | 250 € |
| Athen (ATH) | 1.518 km | 18 km über 1.500 km | 400 € |
| Palma de Mallorca (PMI) | 1.216 km | 284 km unter 1.500 km | 250 € |
| Heraklion (HER) | 1.818 km | 1.682 km unter 3.500 km | 400 € |
| Antalya (AYT) | 2.001 km | 1.499 km unter 3.500 km | 400 € |
| Hurghada (HRG) | 3.025 km | 475 km unter 3.500 km | 400 € |
| Marsa Alam (RMF) | 3.220 km | 280 km unter 3.500 km | 400 € |
| Gran Canaria (LPA) | 3.254 km | 246 km unter 3.500 km | 400 € |
| Dubai (DXB) | 4.565 km | 1.065 km über 3.500 km | 600 € |
| Malé (Malediven) (MLE) | 7.604 km | 4.104 km über 3.500 km | 600 € |
Madrid liegt 1.496 km entfernt: erste Stufe, 250 €. Athen, 1.518 km: zweite Stufe, 400 €. Marsa Alam ist ab München 3.220 km entfernt und bleibt damit in der zweiten Stufe; ab Frankfurt sind es 3.518 km, genug für 600 € (Flughafen Frankfurt). Wie gemessen wird, erklärt die Seite Flugentfernung berechnen.
Ab München: Ziel und Verspätung wählen
EU261 heute
250 €
| Entfernung | 1.496 km (EU) |
Hin ja, zurück nicht immer
Der Hinflug ab München ist mit jeder Airline geschützt. Beim Rückflug aus Antalya, Hurghada oder Dubai gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur, wenn die ausführende Airline eine Betriebsgenehmigung aus der EU hat. Prüfen Sie vor dem Buchen, wer den Rückflug durchführt, nicht nur, wer ihn verkauft. Für Rückflüge von den Kanaren, aus Griechenland oder Spanien stellt sich die Frage nicht: Sie starten in der EU.
Pauschalreise ab München
Bei Pauschalreisen kommen zwei Ansprüche zusammen. Die Ausgleichszahlung nach Art. 7 schuldet die Airline, die geflogen ist. Daneben haftet der Reiseveranstalter für Mängel der Reise, etwa einen verlorenen Urlaubstag, mit einer Minderung des Reisepreises. Art. 12 erlaubt, das eine auf das andere anzurechnen. Wer zuerst bei der Airline fordert, hat den sichereren und meist höheren Betrag in der Hand.
Amtsgericht Erding statt München
Der Flughafen liegt im Bezirk des Amtsgerichts Erding. Dort klagen Sie für Flüge ab oder nach München; das Wahlrecht zwischen Abflug- und Ankunftsort folgt aus dem Urteil Rehder des Gerichtshofs (C-204/08). Vorher führen die Forderung an die Airline und, nach Ablehnung oder zwei Monaten ohne Antwort, die Schlichtung nach § 57 LuftVG über die söp oft schon zum Ziel. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt Beschwerden an, zahlt aber nichts aus. Ablauf: Schlichtung und Klage.