Verspätung am Flughafen Düsseldorf: Urlaubsflug, Rückflug, Pauschalreise

Ab Düsseldorf geht es meist in den Urlaub. Entscheidend ist dann oft nicht der Hinflug, sondern wer den Rückflug durchführt.

Was ist passiert?
Annullierung, Ersatzflug, Kanada: weitere Angaben
Ersatzflug angenommen?
Größe der kanadischen Airline (APPR)

Ihre Entschädigung · DUS · Düsseldorf → AYT · Antalya

400 €

pro Person, ohne Abzug · geschuldet

  • Verordnung (EG) 261/2004400 € · geschuldet

    Mindestens drei Stunden später am Endziel: volle Ausgleichszahlung (EuGH, Sturgeon).

Großkreisentfernung
2.479 km
Entfernungsstufe
1 500 bis 3 500 km
Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
31. Dezember 2029

So wird gerechnet

Anspruchsschreiben an die Airline erstellen

Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)

Jeder Flug ab Düsseldorf fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gleich welche Airline ihn durchführt: Bei drei Stunden oder mehr Verspätung am Endziel oder einer kurzfristigen Annullierung gibt es je nach Großkreisentfernung 250, 400 oder 600 € pro Person. Für die typischen Urlaubsziele ab DUS heißt das: Mallorca liegt in der ersten Stufe, Kreta und Antalya in der zweiten, Hurghada mit gut 3 500 km knapp in der dritten. Beim Rückflug kommt es auf die Airline an. Von Antalya oder Hurghada zurück nach Düsseldorf gilt die Verordnung nur, wenn eine Gesellschaft mit Betriebsgenehmigung aus der EU fliegt; eine türkische oder ägyptische Airline schuldet auf diesem Abschnitt nach EU-Recht nichts. Wer pauschal gebucht hat, fordert die Ausgleichszahlung trotzdem bei der Airline, nicht beim Veranstalter. Was Sie vom Veranstalter als Minderung bekommen, wird nach § 651p Abs. 3 BGB angerechnet und umgekehrt. Klagen können Sie am Abflug- oder Ankunftsort, für Flüge ab oder nach Düsseldorf also beim Amtsgericht Düsseldorf.

Acht Urlaubsziele ab Düsseldorf

Die Tabelle rechnet mit einer Ankunftsverspätung von vier Stunden und zehn Minuten und einem Grund, den die Airline zu vertreten hat, etwa einem technischen Defekt. Die Spalten zeigen, wie unterschiedlich Hin- und Rückflug behandelt werden.

Ausgleichszahlung pro Person nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Rechtslage bis 22. Oktober 2027
ZielEntfernungHinflug ab DUSRückflug, EU-AirlineRückflug, andere Airline
Palma de Mallorca (PMI)1.342 km250 €250 €250 €
Heraklion (HER)2.303 km400 €400 €400 €
Gran Canaria (LPA)3.190 km400 €400 €400 €
Antalya (AYT)2.479 km400 €400 €–
Hurghada (HRG)3.511 km600 €600 €–
Istanbul (IST)2.010 km400 €400 €–
Dubai (DXB)5.006 km600 €600 €–
New York JFK (JFK)6.017 km600 €600 €–

Innerhalb der EU sind Hin- und Rückflug gleich gedeckt. Bei Antalya, Hurghada, Istanbul, Dubai und New York entscheidet auf dem Rückweg die Herkunft der Airline. Wer die Wahl hat, bucht für den Rückflug deshalb besser eine Gesellschaft aus der EU: Der Preisunterschied ist oft kleiner als der Anspruch, der sonst verloren geht.

Ab Düsseldorf: Ziel wählen, Betrag sehen

EU261 heute

250 €

Entfernung1.342 km (EU)
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Pauschalreise: zwei Ansprüche, eine Anrechnung

Ein großer Teil der Abflüge ab Düsseldorf ist Teil einer Pauschalreise. Die Verspätung betrifft dann zwei Verträge. Von der Airline verlangen Sie die feste Ausgleichszahlung nach der Verordnung, unabhängig vom Reisepreis. Vom Veranstalter können Sie eine Minderung verlangen, wenn Urlaubszeit verloren geht, etwa ein ganzer Tag am Ziel. Beide Beträge werden nach § 651p Abs. 3 BGB verrechnet: Wer 400 € von der Airline erhalten hat und vom Veranstalter 250 € Minderung zugesprochen bekommt, erhält dort nichts mehr, weil die Ausgleichszahlung schon höher ist. Fordern Sie deshalb zuerst die Airline an, deren Betrag nicht vom Reisepreis abhängt.

Düsseldorf–Antalya: Betrag nach Verspätung

EU261 heute

400 €

EU261 ab 23.10.2027400 €
UK261350 £
Zum vollständigen Rechner mit Musterschreiben →

Fristen und Gericht

Nach deutschem Recht verjähren Ausgleichszahlungen in drei Jahren ab Ende des Flugjahres (Fristen im Überblick). Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, folgt die kostenlose Schlichtung nach § 57 LuftVG, meist über die söp. Danach bleibt die Klage am Amtsgericht Düsseldorf. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 kommt nach der Verordnung (EU) 2026/2202 ein Antrag binnen 9 Monaten bei der Airline hinzu. Wie die drei Stufen ineinandergreifen, steht unter Schlichtung und Klage.

Häufige Fragen

Mein Rückflug aus Antalya war fünf Stunden zu spät. Bekomme ich Geld?

Nur wenn eine Airline aus der EU den Flug durchgeführt hat, denn für Flüge aus einem Drittstaat in die EU gilt die Verordnung allein für EU-Gesellschaften. Dann sind es bei rund 2 500 km Entfernung 400 € pro Person. Maßgeblich ist der Name unter „durchgeführt von“ auf der Bordkarte, nicht die Airline, bei der Sie gebucht haben.

Wer zahlt bei einer Pauschalreise, der Veranstalter oder die Airline?

Die Ausgleichszahlung schuldet immer die ausführende Airline, auch wenn Sie nur mit dem Veranstalter einen Vertrag haben. Der Veranstalter haftet daneben für verlorene Urlaubszeit mit einer Minderung des Reisepreises. Beides schließt sich nicht aus, wird aber nach § 651p Abs. 3 BGB gegeneinander angerechnet, sodass Sie nicht zweimal für dasselbe Ereignis Geld bekommen.

Der Veranstalter hat meinen Flug um sechs Stunden vorverlegt. Zählt das?

Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wie eine Annullierung zu behandeln sein, wenn sie weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wird. Dann richtet sich der Anspruch nach der Entfernung, und die Airline muss beweisen, wann sie Sie informiert hat. Bewahren Sie die Mitteilung mit Datum auf.

Welches Gericht ist für Düsseldorf zuständig?

Für Flüge, die in Düsseldorf starten oder landen, das Amtsgericht Düsseldorf, gestützt auf das Urteil Rehder des Gerichtshofs, das die Wahl zwischen Abflug- und Ankunftsort erlaubt. Vor dem Amtsgericht brauchen Sie keinen Anwalt. Vorher lohnt die kostenlose Schlichtung, wenn die Airline ablehnt oder zwei Monate nicht antwortet.

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Unabhängiger Herausgeber von Rechnern zu Fluggastrechten nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr

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