Verspätung am Flughafen Düsseldorf: Urlaubsflug, Rückflug, Pauschalreise
Ab Düsseldorf geht es meist in den Urlaub. Entscheidend ist dann oft nicht der Hinflug, sondern wer den Rückflug durchführt.
Ihre Entschädigung · DUS · Düsseldorf → AYT · Antalya
400 €
pro Person, ohne Abzug · geschuldet
- Verordnung (EG) 261/2004400 € · geschuldet
Mindestens drei Stunden später am Endziel: volle Ausgleichszahlung (EuGH, Sturgeon).
- Großkreisentfernung
- 2.479 km
- Entfernungsstufe
- 1 500 bis 3 500 km
- Verjährung in Deutschland (§§ 195, 199 BGB)
- 31. Dezember 2029
Anspruchsschreiben an die Airline erstellen
Erstellt von Radif Partners · Methodik · Rechtsstand 22. Oktober 2026 · 4.008 Flughäfen (OurAirports)
Jeder Flug ab Düsseldorf fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gleich welche Airline ihn durchführt: Bei drei Stunden oder mehr Verspätung am Endziel oder einer kurzfristigen Annullierung gibt es je nach Großkreisentfernung 250, 400 oder 600 € pro Person. Für die typischen Urlaubsziele ab DUS heißt das: Mallorca liegt in der ersten Stufe, Kreta und Antalya in der zweiten, Hurghada mit gut 3 500 km knapp in der dritten. Beim Rückflug kommt es auf die Airline an. Von Antalya oder Hurghada zurück nach Düsseldorf gilt die Verordnung nur, wenn eine Gesellschaft mit Betriebsgenehmigung aus der EU fliegt; eine türkische oder ägyptische Airline schuldet auf diesem Abschnitt nach EU-Recht nichts. Wer pauschal gebucht hat, fordert die Ausgleichszahlung trotzdem bei der Airline, nicht beim Veranstalter. Was Sie vom Veranstalter als Minderung bekommen, wird nach § 651p Abs. 3 BGB angerechnet und umgekehrt. Klagen können Sie am Abflug- oder Ankunftsort, für Flüge ab oder nach Düsseldorf also beim Amtsgericht Düsseldorf.
Acht Urlaubsziele ab Düsseldorf
Die Tabelle rechnet mit einer Ankunftsverspätung von vier Stunden und zehn Minuten und einem Grund, den die Airline zu vertreten hat, etwa einem technischen Defekt. Die Spalten zeigen, wie unterschiedlich Hin- und Rückflug behandelt werden.
| Ziel | Entfernung | Hinflug ab DUS | Rückflug, EU-Airline | Rückflug, andere Airline |
|---|---|---|---|---|
| Palma de Mallorca (PMI) | 1.342 km | 250 € | 250 € | 250 € |
| Heraklion (HER) | 2.303 km | 400 € | 400 € | 400 € |
| Gran Canaria (LPA) | 3.190 km | 400 € | 400 € | 400 € |
| Antalya (AYT) | 2.479 km | 400 € | 400 € | – |
| Hurghada (HRG) | 3.511 km | 600 € | 600 € | – |
| Istanbul (IST) | 2.010 km | 400 € | 400 € | – |
| Dubai (DXB) | 5.006 km | 600 € | 600 € | – |
| New York JFK (JFK) | 6.017 km | 600 € | 600 € | – |
Innerhalb der EU sind Hin- und Rückflug gleich gedeckt. Bei Antalya, Hurghada, Istanbul, Dubai und New York entscheidet auf dem Rückweg die Herkunft der Airline. Wer die Wahl hat, bucht für den Rückflug deshalb besser eine Gesellschaft aus der EU: Der Preisunterschied ist oft kleiner als der Anspruch, der sonst verloren geht.
Ab Düsseldorf: Ziel wählen, Betrag sehen
EU261 heute
250 €
| Entfernung | 1.342 km (EU) |
Pauschalreise: zwei Ansprüche, eine Anrechnung
Ein großer Teil der Abflüge ab Düsseldorf ist Teil einer Pauschalreise. Die Verspätung betrifft dann zwei Verträge. Von der Airline verlangen Sie die feste Ausgleichszahlung nach der Verordnung, unabhängig vom Reisepreis. Vom Veranstalter können Sie eine Minderung verlangen, wenn Urlaubszeit verloren geht, etwa ein ganzer Tag am Ziel. Beide Beträge werden nach § 651p Abs. 3 BGB verrechnet: Wer 400 € von der Airline erhalten hat und vom Veranstalter 250 € Minderung zugesprochen bekommt, erhält dort nichts mehr, weil die Ausgleichszahlung schon höher ist. Fordern Sie deshalb zuerst die Airline an, deren Betrag nicht vom Reisepreis abhängt.
Düsseldorf–Antalya: Betrag nach Verspätung
EU261 heute
400 €
| EU261 ab 23.10.2027 | 400 € |
| UK261 | 350 £ |
Fristen und Gericht
Nach deutschem Recht verjähren Ausgleichszahlungen in drei Jahren ab Ende des Flugjahres (Fristen im Überblick). Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, folgt die kostenlose Schlichtung nach § 57 LuftVG, meist über die söp. Danach bleibt die Klage am Amtsgericht Düsseldorf. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 kommt nach der Verordnung (EU) 2026/2202 ein Antrag binnen 9 Monaten bei der Airline hinzu. Wie die drei Stufen ineinandergreifen, steht unter Schlichtung und Klage.